- In der Schweiz zeigt die Kurve der Ermittlungserfolge mittels DNA-Analysen klar nach oben.
- Dank DNA-Analysen wurden 2017 über 5'700 Fälle gelöst.
- Ermittler fordern nun eine Ausweitung des DNA-Profilgesetzes.
Einbrüche, Diebstähle und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz: Seit knapp 20 Jahren liegen diese Delikte an der Spitze der Statistik, die das Bundesamt für Polizei Fedpol in Zusammenhang mit DNA-Ermittlungen erhebt.
Die aktuellsten Zahlen des Fedpol beziehen sich auf das Jahr 2017 und weisen bei den Verbrechen gegen Leib und Leben auch 185 gelöste Fälle von Körperverletzungen, 110 sexuelle Nötigungen und beispielsweise 70 Tötungen aus.
Trotz dieser Erfolgszahlen gleicht die Arbeit der Forensiker einem Sisyphus-Job. Das zeigt ein Augenschein, den SRF im forensischen Institut der Stadt- und Kantonspolizei Zürich vorgenommen hat. Für die Spurensicherung an einem Fahrzeug, das bei einem Raubüberfall auf eine Bijouterie zur Flucht verwendet wurde, nehmen die Fachleute stundenlang allerlei Abstriche vor, stellen Fingerabdrücke, Haare und Hautpartikel sicher.
Spuren, die dann mittels DNA-Analyse Erkenntnisse zur Täterschaft bringen können, werden dem Institut für Rechtsmedizin IRM der Uni Zürich übergeben. Dort werden die Daten nach der Analyse mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen. Wenn die Spuren eine Übereinstimmung mit einem Personenprofil – eines registrierten Straftäters oder eines Beschuldigten – ergeben, sprechen die Ermittler von einem «Hit».
Staatsanwalt fordert Ausweitung des DNA-Gesetzes
Nach Auskunft des Fedpol wird in einigen Monaten die Vernehmlassung zur Revision des DNA-Profilgesetzes eröffnet. Und hier wird sich beispielsweise die Zürcher Staatsanwaltschaft klar dafür aussprechen, dass in der Schweiz die sogenannte «codierende DNA», auch bekannt als «Phänotypisierung», erlaubt wird.
Diese aufwändige Analyse erlaubt es, mittels DNA-Analyse auch Haut-, Haar- und Augenfarbe und das ungefähre Alter einer Person zu ermitteln. «Als Fahndungsmassnahme ist das in Zukunft ein Muss», betont der Zürcher Staatsanwalt Matthias Stammbach gegenüber SRF.
Eidgenössischer Datenschützer sagt «Ja, aber…»
Diesem Ansinnen will Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschützer, keinen Riegel schieben – vorausgesetzt, das Parlament erklärt sich als Gesetzgeber damit einverstanden, und die «Phänotypisierung» wird auf schwere Delikte gegen Leib und Leben beschränkt. Unter diesen beiden Bedingungen könne er mit einer Anpassung des DNA-Profilgesetzes leben, sagte Lobsiger gegenüber «10vor10».