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So steht es um den Personenschutz in der Schweiz
Aus 10 vor 10 vom 11.04.2022.
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Personenschutz in der Schweiz Experte: «Bei Gefährdung braucht es sorgfältige Lagebeurteilung»

Wer sich exponiert, beispielsweise als Politikerin oder als Experte, kann schnell zur Zielscheibe werden. Wie gefährlich das sein kann, wird derzeit im Fall des Präsidenten der Eidgenössischen Impfkommission, Christoph Berger, diskutiert. Nach dessen Entführung brauchte seine Familie Polizeischutz.

Auch der ehemalige Tessiner FDP-Ständerat und Sonderermittler Dick Marty steht seit Dezember 2020 unter Personenschutz, wie am Wochenende bekannt wurde. Markus Mohler, ehemaliger Polizeikommandant, weiss, wann es sogar in der vermeintlich sicheren Schweiz solche Massnahmen braucht.

Markus Mohler

Ehemaliger Polizeikommandant

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Markus Mohler war Kommandant der Basler Kantonspolizei. Er ist Experte für Strafrecht und war Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen.

SRF News: Gibt es in der Schweiz überhaupt echten Personenschutz?

Markus Mohler: Es gibt solchen Personenschutz, selbstverständlich. Es braucht ihn bis jetzt aber glücklicherweise nicht sehr häufig. Aber die Polizei muss natürlich vorbereitet sein, um Personenschutz gewährleisten zu können.

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Markus Mohler erklärt, wann eine Person Begleitschutz erhält
Aus News-Clip vom 11.04.2022.
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Wie läuft so ein Personenschutz konkret ab?

Das ist eine relativ komplizierte und sehr anforderungsreiche Aufgabe, bei der viele Dienste zusammenarbeiten müssen. Also etwa der Nachrichtendienst vom Bund und die kantonalen Nachrichtendienste. Es braucht eine Einsatzleitung und ein Personenschutzteam von mehreren Personen und dann gibt es immer noch im Hintergrundteam, das eingreifen könnte.

Personenschutz ist sehr aufwendig, je nachdem muss man das ja während 24 Stunden machen.

In der Schweiz war das bislang selten nötig. Sind wir hier ein bisschen verwöhnt?

Wir haben bis jetzt tatsächlich sehr wenig Personenschutzfälle gehabt. Unsere Politikerinnen und Politiker haben sogar auf Bundesebene ganz selten Personenschutz. Und auf kantonaler Ebene kommt es vielleicht einmal vor, dass ein Staatsanwalt, ein Richter oder eine Richterin bei Fällen von organisierter Kriminalität Personenschutz benötigen.

Unsere Politikerinnen und Politiker haben sogar auf Bundesebene ganz selten Personenschutz.

Weshalb ist die Schweiz da ein Sonderfall?

Das ist schwierig zu sagen, vielleicht hat es mit Glück zu tun. Möglicherweise spielt auch der direktdemokratische Aufbau unseres Staats und die Transparenz, wie etwa Gerichte zusammengesetzt sind und funktionieren, eine gewisse Rolle. Dadurch wird das System von der Bevölkerung getragen.

Wann braucht es aus Ihrer Sicht Personenschutz?

Wenn eine konkrete Gefährdung da ist, dann braucht es eine sehr sorgfältige Beurteilung der Gefährdungslage. Wer sind die Gefährdeten, aus welchen Gründen sind sie gefährdet?

Der Staat muss das Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit gewähren.

Dann gilt der Grundrechtsschutz, also das Grundrecht auf Leben und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das der Staat gewähren muss.               

Macht die Schweiz genug beim Personenschutz oder müsste mehr getan werden?

Es ist einfach die Aufgabe der Sicherheitsbehörden und der Polizei, laufend zu schauen, gibt es Gefährdete, die Personenschutz benötigen und sich entsprechend personell und materiell darauf vorzubereiten.

Das Gespräch führte Tobias Bossard.

10 vor 10, 11.04.2022, 21:50 Uhr ; 

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