Die Nervenkrankheit Parkinson soll unter anderem durch den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft ausgelöst werden. Auf diesen Zusammenhang schliessen internationale Studien. Nach Frankreich und Italien hat daher kürzlich auch Deutschland Parkinson als Berufskrankheit von Bäuerinnen und Bauern anerkannt.
Unterstützung für Betroffene
Anders sieht es in der Schweiz aus, wo Parkinson nicht offiziell als Berufskrankheit gelistet wird. Gefordert wird dies jedoch auch hierzulande, etwa vom Verein «Ohne Gift». Deren Präsident Georg Odermatt sagt, dass der Schritt wichtig wäre, da so «die erkrankte Person finanzielle Unterstützung einerseits bei der medizinischen Behandlung, aber auch bei der dann vielleicht folgenden Arbeitsunfähigkeit erhält».
Die Forderung, Parkinson als Berufskrankheit zu listen, wurde erst kürzlich auch im Parlament diskutiert. Im Frühling hatte der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss jedoch abgelehnt. Auch der Bundesrat wies ihn zurück.
Für betroffene Personen ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass die Parkinsonerkrankung eine Folge der Pestizidexposition ist.
Die Landesregierung argumentierte unter anderem, Parkinson und auch andere Krankheiten könnten schon heute im Einzelfall als Berufskrankheit geltend gemacht werden, wenn die Betroffenen einen Zusammenhang mit dem Pestizideinsatz belegen können.
Erkrankungsnachweis durch Pestizide schwierig
Odermatt findet diese Erklärung unbefriedigend. «Für betroffene Personen ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass die Parkinsonerkrankung durch die Pestizidexposition erfolgt ist, weil es einerseits hohe zeitliche, aber auch finanzielle Ressourcen erfordert.» Ausserdem stört ihn, dass die Betroffenen selber den Beweis erbringen müssten, dass ihre Krankheit mit dem Beruf zusammenhängt.
Der Verein «Ohne Gift» findet, dass internationale Studien ausreichend belegen würden, dass ein Zusammenhang zwischen Parkinson und Pestiziden besteht, um die Krankheit als Berufskrankheit für Bäuerinnen und Bauern anzuerkennen.
Das Bundesamt für Gesundheit sagt auf Anfrage, die Anpassung der Liste der Berufskrankheiten liege in der Verantwortung des Bundesrates. Sie würde bei Bedarf an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Die Unfallversicherung Suva überprüfe dies laufend.