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Phoenix-Debakel Schwyzer Kantonalbank weist Vorwürfe zurück

Die Pensionskasse Phoenix steht vor dem Ruin. Die Schuld am Debakel sieht die Schwyzer Kantonalbank (SZKB) bei den Phoenix-Verantwortlichen selbst. Konkret hätten Personen aus dem Umfeld der PK Phoenix mit krummen Immobiliengeschäften 2013 in Lütisburg das Millionenloch verursacht.

Am vergangenen Wochenende aber deckten Tagesschau und SonntagsBlick auf: Diese Vorwürfe hat die SZKB mutmasslich konstruiert – um von der eigenen Rolle im Debakel abzulenken. Darauf jedenfalls deuten Dokumente des Recherchekollektivs «Phoenix» von SRF-Ringier hin. Doch die SZKB bestreitet weiterhin jede Verantwortung im Fall Phoenix.

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PK-Phoenix holt sich Unterstützung beim Sicherheitsfonds BVG
Aus Tagesschau vom 16.01.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 50 Sekunden.

Die PK Phoenix steht vor dem Aus: Die Kasse, bei der auch die Rapperswil-Jona Lakers ihr Vorsorgegeld parkiert haben, hat Gespräche mit dem Sicherheitsfonds BVG aufgenommen. Denn sie weist ein Loch von zwölf Millionen Franken auf. Verstrickt in das Debakel ist auch die Schwyzer Kantonalbank: Sie war in den Jahren 2015 und 2016 massgeblich an der Nova-Vorsorge-Holding beteiligt, die damals die Phoenix-Kasse verwaltete. 

Schon 2015 stellten die Verantwortlichen der PK Phoenix Ungereimtheiten in der Buchhaltung fest. Als sie dies der verantwortlichen Nova-Holding meldeten, reagierten die Holding und die Schwyzer Kantonalbank mit der Brechstange: Sie wiesen jegliche Fehler von sich und beschuldigten im Gegenzug die Phoenix-Verantwortlichen, 2013 mit heiklen Immobiliengeschäften mit Nahestehenden im sanktgallischen Lütisburg der Pensionskasse geschadet zu haben. 

Erst 2020 erklärten forensische Buchprüfer im Auftrag der Phoenix, dass Fehlbuchungen im Jahr 2016 der Ursprung des Millionenlochs sein müssen. 

SZKB will nichts mit dem Debakel zu tun haben

SRF konfrontierte die SZKB im Mai 2020 mit dem Resultat der forensischen Buchprüfer. Die Bank lehnte damals jede Verantwortung am Millionenloch ab. Dabei bleibt sie bis heute. Am Montag betont sie in einer Medienmitteilung: «Es gibt in diesem Zusammenhang aktuell keinerlei aufsichts-, straf- oder zivilrechtliche Verfahren gegen die SZKB.»

Doch Recherchen von SRF und SonntagsBlick zeigen: Es sind nach wie vor strafrechtliche Verfahren hängig – und auch ein zivilrechtliches Verfahren ist noch nicht vom Tisch. Weiterhin möglich ist überdies ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die SZKB. SRF und Sonntagsblick haben die Kantonalbank auf die Faktenlage aufmerksam gemacht. Heute Freitag war die entsprechende SZKB-Medienmitteilung nicht mehr aufgeschaltet.

Mehrere Strafverfahren hängig

Im September 2019 reichte der Gründer der PK Phoenix gegen drei SZKB-Kadermitarbeitende und einen Verwaltungsrat der Nova-Vorsorge-Holding Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung ein. Der PK-Gründer reagierte damit auf eine Strafanzeige, welche die SZKB und die von der Bank kontrollierte Nova-Vorsorge-Holding drei Jahre zuvor gegen ihn eingereicht hatten.

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Streit um die Pensionskasse Phoenix
Aus 10 vor 10 vom 20.09.2019.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 45 Sekunden.

Im Januar 2020 sistierte die zuständige Thurgauer Staatsanwaltschaft die Strafsache gegen die SZKB-Kadermitarbeitenden und einen Nova-Verwaltungsrat: «Faktisch handelt es sich bei der vorliegenden Strafanzeige um eine Gegenanzeige zur Strafanzeige vom 3. August 2016. Mit einer Gegenanzeige ist grundsätzlich zuzuwarten, bis – in der angezeigten Hauptsache – ein Urteil ergeht.»

In der «angezeigten Hauptsache», also der Strafanzeige der SZKB gegen den PK-Gründer von 2016, schrieb die Thurgauer Staatsanwaltschaft im August 2021: «Aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beabsichtigen wir, das Verfahren ohne Weiterungen einzustellen.»

Gut möglich also, dass die Staatsanwaltschaft die Sistierung der hängigen Strafverfahren gegen ehemalige Exponenten der SZKB bald schon aufheben wird. Und damit besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass der zuständige Staatsanwalt in dieser Strafsache eine Untersuchung eröffnet.

PK-Gründer hält an Zivilforderung fest

Tatsächlich trennte sich die SZKB Anfang 2021 von sämtlichen Kaderangestellten, die in den Fall Phoenix involviert waren. Doch damit ist die Bank selber nicht aus dem Schneider. Denn eine Schadenersatzklage des PK-Gründers von rund 30 Millionen Franken steht nach wie vor im Raum (SonntagsBlick berichtete).

Im Sommer 2020 fand auf dem Vermittleramt Schwyz zwischen der SZKB und dem PK-Gründer eine Schlichtungsverhandlung statt – die Voraussetzung für eine Schadenersatzklage und damit Teil eines jeden Zivilverfahrens. Die dreimonatige Frist zur Einreichung einer Zivilklage ist zwar abgelaufen, doch der PK-Gründer hält an seiner Forderung fest. Der Sprecher des PK-Gründers sagt: «Die Verjährungsunterbrechung gibt uns aber die Möglichkeit, erst das Urteil im Strafverfahren abzuwarten.»

Auch die Phoenix liess 2021 die Verjährung unterbrechen. Grund ist ebenfalls eine allfällige Schadenersatzklage gegen die Verantwortlichen des Millionendebakels. Gemäss dem Vizestiftungspräsidenten habe eine Pensionskasse gar keine andere Wahl, als gegen Dritte vorzugehen, sollte deren Mitverantwortung am Debakel festgestellt werden.

Sachverständige vermuten Intervention der Finma

Schliesslich weist eine Formulierung im Geschäftsbericht 2020 auf eine Intervention der Finanzmarktaufsicht Finma hin: Die SZKB habe eine «beherrschende Stellung» gegenüber der Nova-Vorsorge-Holding, schreibt die Bank selbst im Frühling 2021. Gemäss Sachverständigen sei es nicht glaubhaft, dass die Bank freiwillig im Geschäftsbericht festhalte, was sie zuvor verneint habe. Zudem entspreche die Art dieser Intervention dem Finma-Vorgehen. 

 Auf Anfrage von SonntagsBlick und SRF schreibt die Finma: «Wir äussern uns wie üblich nicht zu Einzelheiten aus der Aufsichtstätigkeit bei einem Institut, aber grundsätzlich gilt: Hat die Finma Hinweise auf mögliche Verletzungen von Aufsichtsrecht, so geht sie diesen nach und ergreift nötigenfalls Massnahmen.»

Fazit: Wie es mit dem sistierten Strafverfahren weitergeht, wird sich zeigen, sobald die Staatsanwaltschaft TG das Verfahren gegen den PK-Gründer rechtskräftig einstellt. An der 30-Millionen-Klage hält der PK-Gründer bis heute fest. Und ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die SZKB scheint ebenfalls möglich.  

Am Mittwoch hat das Recherchekollektiv «Phoenix» von SRF und SonntagsBlick der Schwyzer Kantonalbank die obenstehende Faktenlage detailliert dargelegt. Daraufhin wiederholt die Bank ihre Aussage vom Montag: «Es gibt in diesem Zusammenhang aktuell keinerlei aufsichts-, straf- oder zivilrechtliche Verfahren gegen die SZKB. Die angeblichen Schwierigkeiten der Phoenix PK haben nichts mit der SZKB zu tun. Die SZKB wehrt sich vehement gegen diese Vorwürfe.»

Sachverhalte weisen mutmasslich auf konstruierte Vorwürfe hin

Bereits am vergangenen Wochenende haben Tagesschau und SonntagsBlick Zusammenhänge aufgedeckt, die darauf hindeuten, dass die Vorwürfe gegen die PK Phoenix aufgrund von krummen Immobiliengeschäften 2013 in Lütisburg möglicherweise konstruiert sind. Darauf weisen zahlreiche Umstände und die entsprechenden Akten hin:

Phoenix – die Chronologie

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Ende 2015 nimmt ein Verwaltungsrat der Nova-Vorsorge-Holding ohne Rücksprache mit der Phoenix deren Unterlagen zu Lütisburg aus dem Jahr 2013 an sich. Dafür entschuldigt er sich Tage später.

Im Frühling 2016 reicht derselbe Nova-Verwaltungsrat mit Vorwürfen, die aus den behändigten Unterlagen konstruiert sind, bei der Aargauer Aufsicht ein Gesuch um aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen die Phoenix ein.

Im Frühling 2017 bearbeitet dieser Nova-Verwaltungsrat gemäss den Metadaten ein anonym erstelltes Word-Dokument, in welchem die Vorwürfe gegen die Phoenix zu Lütisburg noch einmal detaillierter formuliert sind.

Im Herbst 2017 lässt die Aargauer Aufsicht basierend auf dem anonymen Word-Dokument einen 100-seitigen Bericht erstellen, der sämtliche Vorwürfe zu Lütisburg minutiös auflistet.

Ende 2017 setzt die Aufsicht aufgrund des 100-seitigen Berichtes den Phoenix Stiftungsrat ab.Im Sommer 2018 verliert die Aargauer Aufsicht vor Bundesverwaltungsgericht mit dem 100-seitigen Bericht zu Lütisburg als Kronbeweis.

Im Winter 2018 zieht die Oberaufsichtskommission OAK BV mit dem gleichen Kronbeweis vor Bundesgericht.

Im März 2019 lehnt das Bundesgericht das Ansinnen ab und setzt den Phoenix-Stiftungsrat wieder ein.

Im April 2019 gelangt der 100-seitige Bericht an die Medien, etliche Artikel zu Lütisburg und der mutmasslichen Schuld der Phoenix am Millionen-Debakel erscheinen.

Anfang 2021 bestätigt der betreffende Nova-Verwaltungsrat in einem Interview mit Inside Paradeplatz, dass er 2017 das Word-Dokument mit den entsprechenden Vorwürfen gegen die PK Phoenix zu Immobiliengeschäft 2013 in Lütisburg anonym ergänzt und fertiggestellt habe.

    SRF und Sonntagsblick haben die SZKB mit dem Vorwurf konfrontiert, sie und/oder die von ihr kontrollierte Nova-Vorsorge-Holding habe die Vorwürfe zu Immobiliengeschäften 2013 in Lütisburg konstruiert. Die Bank antwortet: «Diese Behauptung ist falsch.»

 Fazit: Der 100-seitige Bericht der Aargauer Aufsicht vom Herbst 2017, der auf dem anonym erstellten Word-Dokument vom Frühling 2017 basiert, wurde 2018 vor Bundesverwaltungsgericht, 2019 vor Bundesgericht und bis 2021 in weiteren Verfahren als Kronbeweis gegen die PK Phoenix vorgebracht. Ob und für wen sich daraus allenfalls strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben, werden die zuständigen Strafuntersuchungsbehörden zu klären haben.

Recherchekollektiv «Phoenix»

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Das Recherchekollektiv «Phoenix» von SRF und SonntagsBlick untersucht den Fall der PK Phoenix, die vor dem Ruin steht. Dazu hat das Recherchekollektiv über 1000 Dokumente inventarisiert, digitalisiert und analysiert. Am letzten Wochenende erschienen zwei Beiträge auf SRF und im SonntagsBlick. Weitere Recherche-Ergebnisse folgen – unter anderem im nächsten SonntagsBlick zur fragwürdigen Rolle der Pensionskassen-Aufsicht in diesem Fall.

Tagesschau, 16.1.2022, 19:30 Uhr

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