- Der Bundesrat verzichtet ab 2025 auf Abonnemente der Seilbahnen Schweiz.
- Bis Ende 2023 hatte er sie gratis erhalten, 2024 liess er sich diese in Rechnung stellen.
- Am unentgeltlichen SBB-Generalabonnement 1. Klasse hält er aber fest.
Wie die Landesregierung mitteilt, gab der Seilbahn-Verband die Dauerfahrkarten auch an kantonale und kommunale Behörden ab. Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung in einzelnen Kantonen baten die Seilbahnen Schweiz den Bundesrat im September 2023 um eine Bestätigung, dass diese Praxis dienstrechtlich erlaubt sei.
Gratis 1. Klasse-GAs werden weiter genutzt
Das Bundesamt für Justiz kam zum Schluss, dass die Dauerfreikarte unter Umständen gegen das Verbot der Vorteilsannahme verstossen könnte. Deshalb beschloss der Bundesrat, die Seilbahn-Abonnemente 2024 zu bezahlen. In einer Neubeurteilung entschied er am Mittwoch, ab 2025 auf den Kauf der Abonnemente zu verzichten.
Die 1. Klasse-GAs für sich und weitere Magistratspersonen sowie Partnerinnen und Partner nutzt der Bundesrat indessen weiter. Diese werden ihm von der Bahn zur Verfügung gestellt, weil sie für die Amtsausübung notwendig sind.
Um die Annahme von Leistungen Dritter rechtlich zu regeln, wird in der Organisationsverordnung für den Bundesrat indessen eigens eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen.
Auch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte erhalten das SBB-Generalabonnement 1. Klasse weiterhin gratis, weil sie die Mitglieder der Landesregierung gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben vertreten. Ihre Partnerinnen und Partner sind dabei eingeschlossen.