- Der Ständerat steht nach wie vor für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung ein.
- Mit einem indirekten Gegenvorschlag will er einer Volksinitiative Wind aus den Segeln nehmen.
- Bei der zweiten Beratung hat die kleine Kammer die Vorlage noch verschärft.
Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» verlangt, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine nationale politische Partei, einen Wahlkampf oder für nationale Abstimmungskampagnen öffentlich deklariert werden müssen und nicht mehr anonym getätigt werden dürfen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat dazu einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Sie sieht dafür Änderungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte vor. Es sei weiterhin unbestritten, dass Handlungsbedarf bestehe, sagt Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI).
Spenden ab 25'000 Franken
«Das Stimmvolk soll eine Alternative zur Initiative bekommen», sagt Damian Müller (FDP/LU). Das Thema liege seit Jahren in der Luft, die Kritik aus dem Ausland sei laut. Bisher seien aber erst einige Kantone aktiv geworden, auf nationaler Ebene sei bisher nichts passiert. Das müsse sich ändern.
Der Ständerat hält daran fest, dass die im National- und im Ständerat vertretenen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen und Spenden im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person offenlegen müssen. Ein Antrag der Linken, der verlangt, dem Initiativkomitee entgegenzukommen und den Betrag auf 10'000 Franken zu senken, wird deutlich abgelehnt. Die Co-Präsidentin des Initiativ-Komitees, Lisa Mazzone (Grüne/GE), warnte vergebens vor einer Alibiübung.
Offenlegungspflicht auf für kleinere Kampagnen
Dafür verschärft die kleine Kammer die Vorlage in einem anderen Punkt. So soll der offenzulegende Aufwand für Kampagnen von 250'000 Franken auf 50'000 Franken gesenkt werden. Der Entscheid fällt mit 25 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Initianten sehen hier einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.
Damian Müller begründet diesen Schritt damit, dass es keinen Grund gebe, dass für kleinere Kampagnen keine Offenlegungspflicht gelten solle. «In der Realität sind es oft viele kleinere Kampagnen, die unter dem Strich grossen Einfluss erzielen.» Damit baut der Ständerat eine Brücke, damit eine Mitte-Links-Allianz im Nationalrat dem Gesetz ebenfalls zustimmen könnte.
Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat
Die grosse Kammer hatte in der Herbstsession den indirekten Gegenvorschlag mit 168 zu 18 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Nach einer Marathondebatte mit zahlreichen Änderungsbeschlüssen war am Schluss kaum noch jemand zufrieden mit der Vorlage. Der Linken ging der Gegenvorschlag zu wenig weit, der Rechten zu weit.
Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Beschliesst er, nicht auf die Vorlage einzutreten, oder lehnt er den Gegenentwurf wiederum in der Gesamtabstimmung ab, ist das Geschäft erledigt. In diesem Fall käme die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte im Namen des Bundesrats, dass Gesetzesänderungen angezeigt seien. Sie dämpfte jedoch die Erwartungen. Egal, wie die Vorlage am Schluss aussehe: «Es wird in der Praxis Umgehungsmöglichkeiten geben.» Nichtsdestotrotz sei der Gegenvorschlag ein wichtiges Zeichen.