Weit über 100 Bahn- Bus- und Tramunternehmen kommen jährlich in den Genuss von Bundessubventionen. Mit zwei Milliarden Franken wird der Regionalverkehr unterstützt – je zur Hälfte von Bund und Kantonen. Aber nur gerade 3,6 Stellen sind beim Bundesamt für Verkehr (BAV) dafür vorgesehen, zu überprüfen, wie die Subventionen eingesetzt wurden.
Peter Füglistaler, Direktor des BAV sagt: «Wir machen das risikoorientiert mit Stichproben. Dieselbe Methode wenden wir auch bei der Sicherheitsaufsicht der Bahnen an. Man geht gezielt Themen nach und prüft diese.» So könne aber selbstverständlich nur ein Teil abgedeckt werden.
Kontrolle alle zwei Jahre
Die Revisoren kontrollierten nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern nach Plan. BAV-Direktor Füglistaler erklärt: «Es gibt einen jährlichen Revisionsplan, den wir mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle abstimmen. Sie macht selber auch Prüfungen. So können wir koordinierte Prüfungen im ganzen Aufgabengebiet durchführen.»
Ein grosser Subventionsempfänger wie die SBB wird so jährlich kontrolliert. Kleinere Unternehmen wie die Rhätische Bahn oder die Postauto AG sind alle zwei Jahre an der Reihe. Das möge nach wenig erscheinen, bisher habe es aber keinen Grund gegeben, an der korrekten Verbuchung der Subventionen zu zweifeln, sagt Füglistaler. Der Postauto-Fall sei bisher einzigartig.
Zudem gelte auch bei subventionsberechtigten Unternehmen das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Die Betriebe seien gesetzlich verpflichtet, extern prüfen zu lassen, ob die Jahresrechnung stimme.
Verpflichtung externer Revisoren
Nach dem Postauto-Fall werde man aber auch beim Bund über die Bücher gehen, sagt Füglistaler: «Wir werden das genau analysieren und Massnahmen vorschlagen, die erfolgsversprechend sind.»
Externe Revisionsstellen könnten verpflichtet werden, auch subventionsrechtliche Prüfungen vorzunehmen.
Dabei denkt der Direktor des Bundesamtes für Verkehr nicht an eine Aufstockung seiner Revisoren, sondern an eine bessere Schulung der externen, privaten Revisoren der Betriebe: «Ein Thema könnte sein, dass externe Revisionsstellen von Unternehmen verpflichtet werden, auch subventionsrechtliche Prüfungen vorzunehmen.»
Wirtschaftsprüfer wie KPMG oder PWC müssten ihre Revisoren speziell schulen und die ganze Buchhaltung der Unternehmen überprüfen. Bisher wurden jene Bereiche ausgeklammert, welche subventionsrelevant waren. Sie werden nur von den Bundesrevisoren überprüft.