- Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige wegen des Buchhaltungs-Skandals bei Postauto eingereicht.
- Die Anzeige wurde bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern erstattet. Sie richtet sich gegen Unbekannt, wie das BAV mitteilte.
- Daneben verzeigte das Bundesamt als Aufsichtsorgan über subventionierte Geschäfte alle in Frage kommenden Organe der Schweizerischen Post AG und der Postauto AG, wie das Bundesamt mitteilte.
Mögliche Straftatbestände sind Verletzungen des Verwaltungsstrafrechts, Betrugs- und Urkundendelikte sowie ungetreue Geschäfts- respektive Amtsführung.
Bundesamt prüft nur die Subventionen
Es sei nun Aufgabe der Bundesanwaltschaft herauszufinden, wer an den Machenschaften beteiligt gewesen oder über sie Bescheid gewusst haben könnte, sagte BAV-Kommunikationsleiter Abdreas Windlinger. Er unterstrich, das BAV überprüfe bei Postauto nur die korrekte Verwendung der Subventionen.
Die Postauto AG hatte jahrelang rechtswidrige Gewinnumbuchungen vom subventionierten in den nicht-subventionierten Bereich vorgenommen. Gewinne im subventionierten Bereich sind ihr verboten.