Das Wichtigste in Kürze
- Normalerweise sind Generika günstiger als das Originalmedikament. Der Bund hat festgelegt: «Je nach Umsatz müssen Generika 20 bis 70 Prozent weniger kosten.»
- Bei einigen Medikamenten steigt der Selbstbehalt für die Patienten aber von 10 auf 20 Prozent, wenn der Patentschutz für den Wirkstoff abläuft – der sogenannte erhöhte Selbstbehalt.
- Hersteller des Originals können dies aber verhindern, indem sie die Preise des Originals freiwillig senken.
Einem Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» wurde das Medikament Inspra verschrieben. 100 Stück für 231.85 Franken. Es hilft, den Blutdruck zu regulieren. Pro Jahr koste seine Behandlung ungefähr 850 Franken, hat der Mann ausgerechnet. Viel Geld, fand er und suchte daher im Internet ein Generikum. Er wurde fündig und liess es sich von einer Apotheke nach Hause senden.
Erstaunt musste der Mann feststellen: «Zu meiner Überraschung kostet Eplerenon genau gleich viel wie das Original. Für mich ist das kein Generikum.» Denn der Sinn eines Generikums sei doch, dass es günstiger sei als das Originalmedikament. Aber die Apotheke bestätigt ihm: Der Preis stimmt. Das kann doch einfach nicht sein, findet der «Espresso»-Hörer. Er fragt sich: «Wo ist da der Haken? Was macht das Bundesamt für Gesundheit in so einem Fall?»
Dahinter steckt der «erhöhte Selbstbehalt»
Grundsätzlich müssen Generika weniger kosten als das Original, wenn sie auf die sogenannte Spezialitätenliste kommen, sagt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das ist die Liste derjenigen Medikamente, die die Grundversicherung auf Rezept vergüten muss. «Je nach Umsatzvolumen des Wirkstoffs müssen Generika bei der Aufnahme auf die Liste 20 bis 70 Prozent günstiger sein», sagt Jonas Montani vom BAG.
Das kann sich aber wieder ändern. Bei einigen Medikamenten steigt der Selbstbehalt für die Patienten von 10 auf 20 Prozent, wenn der Patentschutz für den Wirkstoff abläuft. Dieser sogenannte erhöhte Selbstbehalt hat, vereinfacht gesagt, mit der Preisspanne der Generika zu tun.
Der Hersteller des Originals kann nun aber reagieren, erklärt der BAG-Sprecher: «Pharma-Unternehmen können den erhöhten Selbstbehalt verhindern, indem sie die Preise des Originals freiwillig senken.» Genau das habe der Hersteller von Inspra gemacht.
Kein Einzelfall
Senkt nun ein Pharmakonzern den Preis des Originals auf das Niveau der Generika, gilt für 24 Monate weiterhin der tiefere Selbstbehalt von 10 Prozent. Und die Hersteller der Generika müssen deshalb nicht gleich wieder die Preise senken. Die Preise von Original und Generikum müssen allenfalls bei der nächsten Prüfung durch das BAG angepasst werden, die das Gesetz regelmässig vorschreibt. So lange kosten beide gleich viel.
Im vorliegenden Fall mag zwar das Generikum aus Patientensicht zu teuer erscheinen. Es ist aber das Originalmedikament, das auf Druck der Generikapreise günstiger wurde. Das BAG führt zwar keine Statistik darüber, bei wie vielen Originalmedikamenten die Hersteller freiwillig die Preise senken, um den erhöhten Selbstbehalt zu umgehen. Auf Anfrage von «Espresso» schätzt das BAG aber, dass dies bei etwa 10 - 20 Prozent der Originalpräparate der Fall ist.