Um was geht es? Der Bundesrat hat mitgeteilt , dass ab dem Jahr 2025 auch Nachzahlungen in die Säule 3a möglich sind. Das heisst, wer in früheren Jahren nicht den Maximalbetrag (aktuell sind das 7056 Franken pro Jahr) in die dritte Säule einbezahlt hat, kann diese «Lücken» künftig auffüllen – und zwar bis zu zehn Jahre rückwirkend. Allerdings gilt das erst für Beitragslücken, die ab 2025 entstehen. Erstmals kann also im Jahr 2026 für eine Lücke, die 2025 entstanden ist, nachgezahlt werden.
Wer zahlt alles in die 3. Säule ein? Das machen viele. «Die Bedeutung der 3. Säule hat in den letzten Jahren stetig zugenommen», sagt Felix Schneuwly vom Vergleichsportal Comparis. «Vor allem seit die Leistungen aus der Pensionskasse zurückgehen, investieren mehr Leute Geld in die private Altersvorsorge.» Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer regelmässig in die 3. Säule einzahlen – und rund 10 bis 15 Prozent zahlen dabei den Maximalbetrag.
Wie funktionieren die Nachzahlungen? Wer in den vorangegangen zehn Jahren nicht jeweils den Maximalbetrag einbezahlt hat, kann dieses Geld künftig nachzahlen. Allerdings haben diese Nachzahlungen eine Obergrenze, es kann nämlich höchstens der Maximalbetrag eines Jahres nachbezahlt werden. Ein Beispiel: Ab dem Jahr 2025 gilt ein Maximalbetrag von 7'258 Franken. Wer Lücken hat, könnte also im darauf folgenden Jahr – mit einem nachträglichen Einkauf – maximal 14'516 Franken in die Säule 3a einzahlen.
Wer profitiert davon? Im Grundsatz alle, die bei der dritten Säule eine Einzahlungslücke haben. Klar ist aber auch, dass sich die Nachzahlung von so hohen Beträgen nur leisten kann, wer viel verdient oder Vermögen hat. Man muss auf dieses Geld nämlich verzichten können, weil es in der Regel bis zur Pensionierung in der dritten Säule gebunden bleibt.
Gibt es auch Verlierer? Einzahlungen in die dritte Säule können von den Steuern abgezogen werden. Wenn nun künftig Nachzahlungen möglich sind, bedeutet dies, dass es hier zu weiteren Steuerausfällen kommen wird. Der Bund schätzt die jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf 100 bis 150 Millionen Franken. Hinzu kommen noch Steuerausfälle bei den Kantonen und Gemeinden, diese schätzt der Bund auf 200 bis 450 Millionen Franken.