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Gülle im Trinkwasser: Betroffene müssen sich selbst helfen
Aus Espresso vom 06.01.2020. Bild: Keystone
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Private Quellen Gülle im Trinkwasser: Betroffene müssen sich selbst helfen

Mehrere Anwohner werden krank wegen Güllerückständen in privaten Trinkwasserquellen. Der Bauer güllt weiter.

Sie müssen ihr Wasser im Laden kaufen, weil ihr Quellwasser nicht geniessbar ist. Mehrere Anwohner einer Gemeinde im Berner Gürbetal – darunter auch ein dreijähriges Kind – wurden krank. Die Betroffenen haben darauf Wasserproben dem Wasserlabor Thun zur Analyse gegeben.

«Trinken Sie dieses Wasser um Himmels Willen nicht mehr»

Die bedenklichen Resultate liegen dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» vor: Viel zu viele Kolibakterien und Enterokokken. Das deute auf eine Verunreinigung mit Fäkalien aus Gülle oder Mist hin. «Man hat uns innert kurzer Zeit zurückgerufen und gesagt: Trinken Sie um Himmels Willen dieses Wasser nicht mehr», erzählt eine Anwohnerin.

Wie soll man in einer solchen Situation vorgehen?

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Die Behörden empfehlen Folgendes (verkürzt das Wichtigste):

  • Wasser testen lassen beim nächsten Wasserlabor
  • So rasch als möglich das Gespräch suchen mit dem mutmasslichen Verursacher und Regeln vereinbaren, wo er Güllen darf und wo nicht. Dies auch schriftlich auf einem Plan festhalten
  • Kommt man so nicht weiter: Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Allenfalls bei der Gemeinde oder bei den kantonalen Behörden (beim Lebensmittelinspektorat) um Unterstützung bitten. Gewisse Kantone, zum Beispiel der Kanton Bern, bieten Leuten mit wenig Geld in solchen Fällen auch unentgeltliche Rechtshilfe an.

Betroffen sind zwei Liegenschaften. Jede wird von einer privaten Trinkwasserquelle versorgt. Sie befinden sich in einem Hang, inmitten von Landwirtschaftsland. Ein Bauer aus einem anderen Dorf in der Nähe bewirtschaftet das Land und lässt zeitweise auch sein Vieh dort weiden. Die Anwohner suchten das Gespräch mit dem mutmasslichen Verursacher der Verschmutzung, aber der Landwirt will sich beim Güllen nicht einschränken, Quellen hin oder her.

Private Quellen sind nicht geschützt

Der Fall aus dem Gürbetal zeigt exemplarisch, in welch schwierige Lage die Besitzer privater Quellen kommen, wenn ihr Wasser verschmutzt wird und sie einem renitenten Landwirt gegenüberstehen. Während es für öffentlich genutzte Trinkwasserfassungen Schutzzonen gibt, in denen das Güllen tabu ist, sind private Quellen nicht geschützt. Die Eigentümer sind verantwortlich für den Unterhalt der Infrastruktur, und sie tragen das Risiko einer Verschmutzung. Es gibt noch tausende privater Quellen in der Schweiz – vor allem auf dem Land und in Berggebieten.

Behörden empfehlen Anzeige

Erst als sich «Espresso» einschaltet, kommt Bewegung in die Sache: Die Behörden aus der Gemeinde und dem Kanton Bern sind sich auf Anfrage einig, dass es so für diese Leute nicht weitergehen kann. Sie empfehlen, jenen Landwirt allenfalls anzuzeigen, wenn er nicht doch noch einlenkt und Rücksicht nimmt.

Denn: Auch wenn private Quellen nicht geschützt sind, muss sich die Landwirtschaft an gewisse Regeln und Gesetze halten, damit das Wasser – das wichtigste Lebensmittel überhaupt – sauber bleibt. Verstösst jemand dagegen, drohen Bussen, Subventionskürzungen oder sogar Gefängnis.

Gesprächslösung scheint nun doch möglich

Jener Landwirt signalisiert auf Anfrage, man könne mit ihm über eine Lösung des Problems reden. Dass das möglich ist, zeigt der Fall einer dritten, verschmutzten Quelle im selben Gebiet: Dort hat sich ein anderer Anwohner - auch ein Landwirt - erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der Bauer spart seitdem ein grösseres Gebiet rund um diese Quelle aus beim Güllen und dieses Wasser ist seitdem wieder trinkbar.

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