- Viele Bauern verschmutzen Gewässer, weil sie beim Spritzen und Güllen den Mindestabstand zu Bächen und Seen nicht einhalten.
- Jeder zweite Bauer verstosse so gegen das Gesetz, sagen Umweltorganisationen aufgrund eigener Kontrollen.
- Recherchen von «Kassensturz» zeigen: Die Kantone ahnden nur bei knapp zwei Prozent aller Kontrollen einen Verstoss.
- Nun schreitet der Bund ein. Er rügt die Kantone und macht ab 2019 Auflagen für wirksame Kontrollen.
Wenn Bauern Wiesen güllen oder auf dem Acker Pestizide verspritzen, müssen sie zu Gewässern einen Mindestabstand einhalten, den sogenannten Pufferstreifen. Auf den ersten drei Meter gilt ein Düngeverbot. Sechs Meter Abstand zum Wasser gelten beim Verspritzen von Pestiziden.
Doch viele Bauern güllen und giften zu nah ans Ufer. Das zeigen zahlreiche Untersuchungen von Umweltschutzorganisationen: Der WWF kontrollierte 2016 im St. Galler Rheintal stichprobenweise und fand 43 Prozent Verstösse. Pro Natura registierte gar 50 bis 60 Prozent Verstösse bei Kontrollen in der Ostschweiz und im Kanton Freiburg.
Kantone ahnden Gesetzesverstösse zu wenig
Für die Einhaltung des Gesetzes sind die kantonalen Landwirtschaftsämter zuständig. Ein Bauer, der zu nah ans Wasser spritzt, riskiert die Kürzung der Direktzahlungen. Doch dazu komme es praktisch nie, sagt Lukas Indermaur, Geschäftsführer von WWF Ostschweiz: «Die kantonale Verwaltung kontrolliert nicht, aus welchen Gründen auch immer», so sein Vorwurf.
Die Statistik gibt ihm recht: 2017 sanktionierten die Behörden bei über 13'000 Betriebskontrollen nur gerade 211 Bauern wegen Verstössen gegen die Pufferzone – schweizweit. Das sind lediglich 1,57 Prozent der durchgeführten Kontrollen. Der Verdacht: Die Kontrolleure gehen gar nicht aufs Feld oder sie schauen weg.
Der Bund rügt die Kantone
Eine neue Umfrage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) bei den Kantonen zeigt erstmals das Ausmass des mangelnden Vollzugs: 40 Prozent der Kantone prüften nicht korrekt. «Kassensturz» verlangte Einsicht in die Unterlagen. Doch viele Kantone stellten sich quer. Deshalb macht das BLW nicht öffentlich, welche Kantone zu lasch kontrollieren. Die summarischen Resultate sind brisant:
- Mehrere Kantone sanktionierten keinen einzigen Verstoss gegen den Mindestabstand.
- Nur gerade vier Kantone führen ein Verzeichnis darüber, welche Bauern geprüft und sanktioniert wurden.
- Ein Kanton gibt zu, dass er manche Höfe gar nie kontrolliert.
Weitere Informationen:
Auflagen aus Bern
«Es gibt Handlungsbedarf», sagt Victor Kessler, Leiter Direktzahlungsprogramme beim BLW. 2019 will der Bund jenen Kantonen Auflagen machen, welche zu lasch kontrolliert haben.
Wie gross das Problem im Vollzug ist, zeigt dieses Beispiel: Dieses Jahr führte der Kanton St. Gallen eine wenige Tage dauernde Sonderkontrolle durch. Über 60 Verstösse fanden die Beamten. Zum Vergleich: Im ganzen letzten Jahr waren es nur 16 Verstösse.