- Der Bundesrat hat nach dem CS-Debakel die Regulierung systemrelevanter Banken überprüft und den neuen Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet.
- Laut dieser Analyse muss das Too-big-to-fail-Dispositiv mit Blick auf die UBS gestärkt werden, um Volkswirtschaft, Staat und Steuerzahlende besser zu schützen.
- Ein Paket mit 22 Massnahmen sieht unter anderem mehr Einfluss für die Finanzmarktaufsicht und mehr Möglichkeiten für die SNB im Krisenfall vor.
«Was sich bei der Credit Suisse ereignet hat, darf sich nicht wiederholen», sagte Bundesrätin Karin-Keller Sutter und kündigte strengere Vorgaben für systemrelevante Banken an. Ein Paket mit 22 Massnahmen soll nun die Lücken in der Too-big-to-fail-Regulierung schliessen. Es soll die Wahrscheinlichkeit deutlich verringern, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen nötig werden.
Die Finanzministerin erinnerte, dass der unmittelbar drohende Ausfall der Credit Suisse mit der staatlich unterstützten Übernahme durch die UBS verhindert werden konnte. Sie zeigte sich erneut überzeugt, dass es unter den damaligen Umständen keine bessere Alternative gegeben habe.
Bussenkompetenz für Finma wird geprüft
Um die Prävention zu stärken, soll die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) mehr Kompetenzen bekommen, um gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolles Risikomanagement besser einfordern zu können. Es umfasst ein Senior Managers Regime mit der klaren Zuweisung der Verantwortlichkeiten, aber auch Bonusregelungen mit Sperrfristen und Rückforderungsklauseln.
Geprüft wird zudem eine Bussenkompetenz der Finma. Auch sollen deren Möglichkeiten für Frühinterventionen ausgebaut werden. Zugleich würden Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken gezielt quantitativ und qualitativ gestärkt und um eine vorausschauende Komponente ergänzt, sagte Keller-Sutter. Sie hält aber fest: «Es gibt keine sinnvolle Regulierung, mit der jedes Risiko aus der Welt geschafft werden kann. Die jetzigen Massnahmen leisten aber einen Beitrag, Risiken nach bestem Wissen und Gewissen zu minimieren.»
Mehr «Potenzial» für Nationalbank im Krisenfall
Per Januar 2024 regulatorisch bereits umgesetzt ist die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken. Im Weiteren soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank im Krisenfall deutlich ausgebaut werden.
Dabei soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament bereits im September 2023 vorgeschlagen hat.
Damit systemrelevante Banken im Krisenfall geordnet aus dem Markt ausscheiden können, soll die Abwicklungsplanung erweitert werden. Eine Abwicklung müsse «machbar, durchführbar und glaubwürdig» sein, sagte Keller-Sutter.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gezielt für systemrelevante Banken und zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz eingeführt werden. Einzelne Massnahmen betreffen jedoch auch weitere Banken, wenn eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckmässig und schwer zu begründen wäre.
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