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«Monsterbank» UBS: Vom schwierigen Umgang mit dem Finanzkoloss
Aus Trend vom 19.10.2023. Bild: Keystone
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Nachgang zum CS-Debakel Schwieriger Umgang mit der neuen Mega-Bank UBS

Die Bankenregulierung ist ein Thema, mit dem sich das neu gewählte Bundesparlament befassen muss. Denn im Nachgang zum CS-Debakel gibt es – auf Monate hinaus – viel Arbeit, nicht nur für die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Was würde geschehen, wenn eines Tages die einzig verbleibende Grossbank der Schweiz ins Schleudern geraten sollte? Wirtschaftsredaktor Jan Baumann hat Antworten.

Jan Baumann

Leiter Wirtschaftsredaktion

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Jan Baumann ist seit 2013 bei SRF tätig und leitet seit Anfang 2023 die Wirtschaftsredaktion von Radio SRF. Zuvor hatte er während rund zehn Jahren als Redaktor für die Zeitung «Finanz und Wirtschaft» gearbeitet, unter anderem als USA-Korrespondent.

Wann ist eine Bank systemrelevant, also «too big to fail» (TBTF)?

Systemrelevant ist eine Bank, wenn bei ihrem unkontrollierten Zusammenbruch ein riesiger Schaden für die Allgemeinheit entstehen würde. Die internationale Finanzkrise von 2008 hat gezeigt, dass solche Bankenpleiten schwerwiegende Folgen haben können für die Wirtschaft. Dazu kommt die Gefahr, dass es einen Flächenbrand im internationalen Finanzsystem gibt.

Haben systemrelevante Banken automatisch eine Staatsgarantie?

Nein, offiziell haben in der Schweiz nur die meisten Kantonalbanken eine (kantonale) Staatsgarantie. Umstritten ist, ob systemrelevante Banken implizit – also unausgesprochen – eine Staatsgarantie haben. Die Antwort hängt unter anderem davon ab, wie sich der Staat im Krisenfall verhalten würde. Als systemrelevant gelten die UBS/CS sowie die Raiffeisen, Postfinance und die Zürcher Kantonalbank.

Das Logo der UBS.
Legende: Ob systemrelevante Banken, wie die UBS, eine Staatsgarantie haben, ist umstritten. Reuters/Arnd Wiegmann

Wie funktioniert das Krisenregime (TBTF-Regelwerk) für Grossbanken?

Der Staat greift steuernd ein, wenn eine systemrelevante Bank zusammenzubrechen droht. Die Finanzmarktaufsicht übernimmt dabei die Federführung. Die Aufsicht lässt die Bank – vereinfacht gesagt – auf Kosten der Investorinnen und Investoren sanieren, also ohne Steuermilliarden zu riskieren. Es werden auch gewisse Schulden der Bank in Eigenmittel (Aktienkapital) umgewandelt, damit die Bank genug eigenes Geld hat.

Im Fachjargon spricht man von der Abwicklung (Resolution) einer Bank. Dabei steht die Sanierung jener Bankaktivitäten im Vordergrund, die für die Gesamtwirtschaft besonders wichtig sind: beispielsweise der Zahlungsverkehr. Auch könnten Teile der Bank stillgelegt werden.

Könnte der Staat falls nötig jede beliebige Bank scheitern lassen, egal wie gross sie ist?

Das ist ungewiss. Gemäss den Vorgaben des «Too-big-to-fail»-Regimes (TBTF-Regelwerk) sollte dies grundsätzlich möglich sein. Inwiefern sich das Krisenregime im Ernstfall bei einer global systemrelevanten Bank wie der UBS praktisch umsetzen liesse, wird derzeit in Fachkreisen und auf politischer Ebene diskutiert.

Wer befasst sich alles mit der Bankenstabilität?

Hüter der Finanzstabilität sind in der Schweiz die Schweizerische Nationalbank, SNB, und die Finanzmarktaufsicht, Finma. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Finanzstabilität der Banken. Die Finma führt ein Dossier zur TBTF-Frage. Den Reformbedarf nach dem Untergang der Credit Suisse diskutiert der Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilität» von September 2023. Das Financial Stabilität Board (FSB) und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) haben im Oktober ebenfalls Berichte zum Thema publiziert.

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Wie die neue UBS zu regulieren ist
aus Echo der Zeit vom 01.11.2023. Bild: KEYSTONE/Ennio Leanza
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Echo der Zeit, 1.11.2023, 18:00 Uhr ; 

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