- Der 49-Jährige war angeklagt, weil er eine Beinahe-Kollision zweier Flugzeuge verursacht haben soll.
- Der Staatsanwalt hatte für den Vorfall eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten gefordert. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen.
- Die Flugsicherung Skyguide ist erleichtert über den Freispruch des Zürcher Obergerichtes.
Passiert ist der Vorfall bereits vor bald zehn Jahren: Im August 2012 trainierte ein Flugschüler mit seiner Lehrerin am Flughafen Zürich. Als Übung wollte der Pilot sein Sportflugzeug auf einer Piste landen und gleich wieder starten. Dafür erteilte ihm der Skyguide-Mitarbeiter die Bewilligung.
Durchaus eine «gefährliche Sache»
Doch kurz darauf gab der Fluglotse auch einer Passagiermaschine auf einer anderen Piste die Starterlaubnis. Das Problem: Die beiden Pisten kreuzten sich und in Folge kamen sich die Flugzeuge mit insgesamt zwanzig Personen an Bord gefährlich nahe.
Der Oberrichter bezeichnete das Manöver zwar durchaus als «gefährliche Sache». Das Gericht argumentierte allerdings, der Angeklagte habe beim Engpass rechtzeitig korrigierend eingegriffen. Er wies die Sportmaschine an, steil rechts abzudrehen. Diese Anweisung habe die Fluglehrerin sofort umgesetzt. Zu Schaden kam bei dem Vorfall niemand.
Mit dem Freispruch kippte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil. Das Bezirksgericht Bülach war 2019 noch der Argumentation des Staatsanwaltes gefolgt und hatte den Angeklagten verurteilt.
Der Fluglotse sagte vor Obergericht aus, seine Arbeit als Fluglotse sei sein «Lebensjob». Er arbeitet bis heute bei Skyguide im Hintergrund. Für seine Anwaltskosten erhält der Mann nun 50'000 Franken. Zudem bekommt er eine Genugtuung von 2000 Franken. Das Geld soll laut Gericht das Signal einer Entschuldigung sein, weil sich das Verfahren bereits jahrelang hingezogen hatte.
Schaden solche Anklagen der Flugsicherheit?
Die Flugsicherung Skyguide reagiert positiv auf den Freispruch. Eine Verurteilung hätte nicht zu mehr Sicherheit geführt, heisst es in einer Mitteilung. Solche Trainingsflüge seien heute gar nicht mehr möglich. Man nehme das Urteil mit «Erleichterung zur Kenntnis».
Schon früher hatte Skyguide mehrfach vor solchen Anklagen ohne Schaden gewarnt. Die Flugsicherung fürchtet, die Prozesse schaden der Sicherheit: Aus Angst vor Strafverfolgung würden die Mitarbeitenden in den Meldungen zu ihren Fehlern nur noch die nötigsten Angaben machen. Dadurch könnten weniger gut Rückschlüsse gezogen werden. Bisher wurde aber erst ein Skyguide-Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob er dies tut, ist allerdings zweifelhaft. Denn das Zürcher Obergericht orientierte sich in seinem Urteil auch an einem Grundsatz-Entscheid des Bundesgerichtes vom letzten Jahr. Dieses hielt fest, dass nur die Realität zähle – und nicht, was hypothetisch hätte geschehen können.