- Das BAG passt die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko für das Coronavirus an.
- Einreisende aus diesen Staaten müssen in Quarantäne.
- Neu stehen unter anderem Kroatien und San Marino auf der Liste. Belgien und Luxemburg wurden von der Liste gestrichen.
- Diese angepasste «Quarantäneliste» tritt am Montag, 7. September 2020 um 0:00 Uhr (Sonntag Mitternacht) in Kraft.
Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne. Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf der Liste am Ende des Artikels aufgeführt, sie wird je nach epidemiologischer Lage aktualisiert. Die am 7. September neu dazu kommenden Staaten sind farbig markiert.
Wer sich also innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem auf der Liste aufgeführten Staaten aufgehalten hat, muss für 10 Tage in Quarantäne. Entscheidend ist dabei, ob ein Land, aus dem man zurückkehrt, am Tag der Einreise in die Schweiz auf der Liste steht.
Meldepflicht an den Kantonsarzt
Betroffene Personen müssen sich sofort nach Einreise in Quarantäne begeben und sich innerhalb von 2 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Ein Nichtbefolgen kann mit einer hohen Geldbusse bestraft werden.
Nützliche Links zur Quarantäne
Ein negatives Testergebnis zum Zeitpunkt der Einreise hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus (Inkubationszeit).
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Folgende Länder werden per 7. September von der Quarantäneliste gestrichen: Belgien, El Salvador, Eswatini (Swasiland), Kasachstan, Kirgisistan, Luxemburg, Mexiko, Oman.