In den vergangenen Jahren haben etwa 90 Menschen die Schweiz verlassen, um in IS-Gebieten zu kämpfen oder die Ideologie des sogenannten «Islamischen Staates» zu unterstützen. Aus Sicherheitsgründen möchte die offizielle Schweiz auch jene nicht zurücknehmen, die einen Schweizer Pass haben.
Völkerrechtlich werden wir dazu verpflichtet, diese Leute zurückzunehmen.
«Völkerrechtlich werden wir dazu verpflichtet, diese Leute zurückzunehmen», sagt Extremismus-Expertin Mirjam Eser Davolio. Dabei stellt sich die Frage: «Was machen wir, wenn diese Leute zurückkommen? Welche Programme haben wir dann?»
Keine einsatzfähigen Programme
Von den rund 20 Schweizerinnen und Schweizern wollen die Behörden lediglich bei sieben Minderjährigen eine Rückkehr im Einzelfall prüfen, bestätigt der Bund auf Anfrage seine bisherige Position. Ansätze für die Deradikalisierung gibt es nach Mirjam Eser Davolio zwar, doch seien sie noch nicht einsatzfähig.
«Bislang haben wir kaum solche spezifischen Programme, und es gibt auch noch wenig Möglichkeiten, sie zu motivieren. Eigentlich wäre das jetzt nur freiwillig möglich», stellt die Professorin am Departement Soziale Arbeit an der ZHAW fest. Ein weiteres Problem sei die fehlende Forschung dazu und die Frage nach der Finanzierung.
«Ausstieg und Reintegration»
André Duvillard ist Delegierter für den zuständigen Sicherheitsverbund Schweiz. Statt von Deradikalisierung spricht er von Ausstieg und Reintegration und sagt, die Arbeiten an zwei Massnahmen schritten voran.«Die eine ist die Erarbeitung eines Referenzkatalogs für Ausstiegs- und Integrationsmassnahmen, das andere ist die Bildung eines Experten-Pools, um die Behörden in diesem Bereich zu unterstützen.»
Es brauche eine enge Zusammenarbeit – und die Schwierigkeit sei wohl, dass es nicht den einen Weg gebe. Duvillard will die konkreten Empfehlungen und die Kontakte zu Expertinnen und Experten Ende Sommer präsentieren.