Keine Schwächung des Schweizer Lohnschutzes, keine Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie, kein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone beim Thema staatliche Beihilfen, Klärung der Rolle des europäischen Gerichtshofes.
Das sind die Forderungen der Christdemokraten, bevor sie ihr Urteil über das Rahmenabkommen fällen. Der Bundesrat müsse dazu Stellung nehmen, sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister: «Es braucht Änderungen in der vorliegenden Fassung des Rahmenabkommens, das derzeit in der Konsultation ist. Wie der Bundesrat diese Änderungswünsche umsetzt, liegt in der Führungsverantwortung der Landesregierung.»
Bundesrat soll Führungsrolle wahrnehmen
Pfister stört sich daran, dass der Bundesrat das Rahmenabkommen mit der EU in die Konsultation geschickt hat, ohne selber dazu Stellung zu beziehen. «Wir müssen schon schauen, dass unsere Landesregierung in dieser entscheidenden Frage das tut, wofür sie gewählt wurde: regieren.»
Doch es gibt auch Kritikpunkte, die ohne Neuverhandlungen mit der EU nicht aus dem Weg zu schaffen sind. So möchte die CVP lieber ein Schiedsgericht ohne Einbezug des europäischen Gerichtshofes. Und sie fordert, dass die EU explizit ausschliesst, dass die Schweiz verpflichtet werden könnte, die Bestimmungen der Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Das ist heute nicht der Fall. Damit werden einige Fragen wohl offen bleiben, wenn die CVP-Fraktion wie geplant im März entscheidet, ob sie für oder gegen das vorliegende Rahmenabkommen ist – oder vielleicht etwas dazwischen.