Schweizerischer Gewerkschaftsbund: Chancenlos ist das Rahmenabkommen bei den Gewerkschaften. Deren Dachverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), lehnt es in seiner heutigen Form in aller Deutlichkeit ab. Konkret sieht er die flankierenden Massnahmen angegriffen, die den Lohnschutz für Arbeitnehmer sicherstellen. Weiche man diese auf, komme es zu Lohndumping. «Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe», fürchtet der SGB.
Deshalb ist der SGB nicht bereit, über die flankierenden Massnahmen zu verhandeln. Sollte das Rahmenabkommen vom Bundesrat dennoch ratifiziert werden, haben die Gewerkschaften bereits das Referendum angekündigt.
Travail.Suisse: Der Dachverband der Arbeitnehmenden, stösst ins selbe Horn. Das Rahmenabkommen in seiner jetzigen Form stelle die flankierenden Massnahmen und damit den Schutz der Arbeitnehmenden infrage. «Die flankierenden Massnahmen waren die Grundbedingung, dass die Arbeitnehmerverbände überhaupt der Personenfreizügigkeit mit der EU zugestimmt haben», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Dementsprechend dürften diese für das Rahmenabkommen nicht einfach so aufgegeben werden.
Zudem stört sich Travail.Suisse daran, dass der Lohnschutz mit dem Rahmenabkommen in eine starre Form gepresst werde. So könne der Lohnschutz nicht weiterentwickelt werden. Das aber sei zentral: «Um die Arbeitnehmenden von Lohndumping schützen zu können, muss die Schweiz auf Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt schnell reagieren können.»
Arbeitgeberverband: Recht positiv äussert sich der Arbeitgeberverband zum Rahmenabkommen. Dieses sichere den Zugang zum europäischen Markt und schaffe Rechtssicherheit. Allerdings sieht der Arbeitgeberverband ein, dass im Bereich der flankierenden Massnahmen Präzisierungen vorgenommen werden müssen, damit das Abkommen mehrheitsfähig ist.
In diesem Sinn schlägt der Arbeitgeberverband vor: Das spezifisch schweizerische Kontrollsystem, das von den Sozialpartnern gemeinsam getragen wird, soll aufrechterhalten werden können. Und die Kaution, die ausländische Firmen vor der Durchführung eines Auftrags in der Schweiz hinterlegen müssen, soll die Schweiz weiterhin einfordern dürfen. Der Arbeitgeberverband will diese Vorschläge den anderen Sozialpartnern unterbreiten. Denn: «Damit können die Stolpersteine bei den flankierenden Massnahmen ausgeräumt werden.»
Gewerbeverband: Noch hat der Gewerbeverband keine definitive Position zum Rahmenabkommen gefasst. Generell überwiegt aber die Skepsis. Die Gewerbler stören sich an der Unionsbürgerrichtlinie genauso wie an der dynamischen Rechtsübernahme. Und auch der Gewerbeverband bekennt sich zum Lohnschutz und sieht daher Klärungsbedarf bei den flankierenden Massnahmen. «Der Gewerbeverband unterstützt ein Rahmenabkommen mit der EU», sagt Direktor Hans-Ulrich Bigler. «Im vorliegenden Vertrag muss aber noch in diversen Punkten konkretisiert und präzisiert werden.»
Alle vier Sozialpartner treffen sich heute gemeinsam mit den Bundesräten Cassis, Parmelin und Maurer. Sie werden die Chance nutzen, um ihre Positionen zum Rahmenabkommen einzubringen und offene Fragen zu klären versuchen. Ob sie sich allerdings in den neuralgischen Punkten des Abkommens finden werden, ist zu bezweifeln.