Die Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention sind eindeutig: Im Grundsatz regelt der Beschluss, dass auch Menschen mit Handicap Zugang zu Bildung und Arbeitswelt erhalten und am öffentlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. 2014 ist die Konvention in der Schweiz in Kraft getreten. Jetzt legt der Kanton Zürich als erster Kanton der Schweiz einen Massnahmenplan vor.
Rechte und Schutz gewährleisten
Das Ziel: Menschen mit Behinderung sollen vermehrt als Teil des öffentlichen Lebens wahrgenommen werden. Um dies zu erreichen, wurden aus sieben Handlungsfeldern 26 Massnahmen ausgearbeitet, die Rechte und Schutz von Handicapierten gewährleisten sollen. Kostenpunkt: 4 Millionen Franken.
So etwa will der Kanton Vorkehrungen treffen, um das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigung einzuführen. Und im Bereich «Kultur, Freizeit, Sport» sollen beispielsweise jährlich drei bis fünf neue hindernisfreie Wanderwege realisiert werden. Zudem will der Kanton Massnahmen und Organisationen fördern, um den Sportbereich für Menschen mit Behinderung zu öffnen.
Regierungsrat Mario Fehr betont, dass mit diesem Entwicklungs- und Massnahmenplan keine Sonderrechte für Menschen mit Handicap geschaffen würden, sondern es werde etwas Selbstverständliches formuliert – nämlich gleiche Rechte für alle. «Menschen mit Behinderung sollen ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sein», so Fehr.
Gerade auch bei der Bildung sei es wichtig, Integration und Chancengerechtigkeit zu fördern, sagt Bildungsdirektorin Silvia Steiner. Man wolle deshalb «mit gezielten Massnahmen, beispielweise in der Frühförderung, die langjährigen Bemühungen weiter vorantreiben.» Menschen mit Handicap sollen durch Betreuungsangebote einen einfacheren Zugang zum Bildungssystem erhalten. Und weiter soll auch die Finanzierung für betroffene Familien geklärt werden.
Dank 120 Aktionen im ganzen Kantonsgebiet sollen Menschen mit Handicap besser wahrgenommen werden.
Der Enwticklungs- und Massnahmenplan wurde von der Zürcher Regierung über alle Direktionen und in enger Zusammenarbeit mit Betroffenen entworfen. Mit ihm soll die UNO-Behindertenrechtskonvention auf kantonaler Ebene transparent umgesetzt werden. «Wir wollen die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung anschaulich und erfahrbar machen», sagt Regierungsrat Mario Fehr. Zürich ist nach eigenen Angaben der erste Kanton, der einen entsprechenden Massnahmenplan vorgelegt hat.
Gut, mit Luft nach oben: Behindertenorganisationen wollen mehr
Die Pläne der Zürcher Regierung lösen bei den Betroffenen unterschiedliche Gefühle aus. «Es ist sicherlich ein guter Start», sagt Urs Lüscher als Vertreter von Partizipation Kanton Zürich. «Aber diese 26 Massnahmen reichen nicht aus, um die UNO-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Und das sollte ja das langfristige Ziel sein: nämlich gleiche Rechte zu gewährleisten.»
Lüscher fordert vom Kanton Zürich ein schnelleres Vorgehen. «Die Ziele sind nicht so konkret, dass Ende Jahr gesagt werden kann: Das haben wir erreicht und das nicht.» Und auch auf finanzieller Seite sieht er Luft nach oben. Die 4 Millionen Franken, die der Kanton für den Entwicklungs- und Massnahmenplan vorsieht, seien zu wenig – gerade mit Blick auf die rund 280'000 Menschen mit Handicap, die im Kanton Zürich wohnen würden.