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Regulierung von Grossbanken PUK-Bericht zur CS-Krise gibt zu reden – Ja zu schärferen Regeln

Der Ständerat hat Massnahmen gutgeheissen, welche verhindern sollen, dass auch die UBS in Schieflage geraten könnte.

Die parlamentarische Untersuchungskommission PUK hat einen klaren Hauptschuldigen für das Versagen der «Credit Suisse» ausgemacht. Es sind die Verantwortlichen der Bank selbst, wie PUK-Präsidentin Isabelle Chassot, Freiburger Ständerätin der Mitte, klarmacht: «Die Verantwortung für den Vertrauensverlust in die CS und deren Schieflage liegt bei deren Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der letzten Jahre.»

Der Bundesrat, die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht Finma hätten mit ihrem Krisenmanagement eine weltweite Finanzkrise verhindert, stellt die PUK lobend fest. Es seien verschiedene Szenarien vorbereitet worden, um auf die Krise der CS reagieren zu können. Doch seien diese dem Gesamtbundesrat nicht transparent genug kommuniziert worden, kritisiert PUK-Mitglied Werner Salzmann, Berner Ständerat der SVP: «Die PUK stellt fest, dass der Bundesrat insgesamt zu oberflächlich über die einzelnen Szenarien informiert war.»

Gesetzgebung mit Lücken

Auch bei der bestehenden Gesetzgebung sieht die PUK Lücken. Das könnte bei der global tätigen UBS zum Risiko werden, sagt der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel – auch er ein Mitglied der PUK: «Die PUK hat festgestellt, dass unsere Gesetzgebung, insbesondere was die Notfallplanung betrifft, zu sehr auf die Schweiz fokussiert ist.»

Ständerat sagt Ja zu schärferen Regeln für systemrelevante Banken

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Die Parlamentarische Untersuchungskommission zur Credit-Suisse/UBS-Notfusion hat im Ständerat viel Zuspruch erhalten. Zuerst lobte die kleine Kammer den über 500-seitigen PUK-Bericht einhellig. Dann nahm der Ständerat sämtliche zehn von der Kommission eingereichten Vorstösse an.

Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht. In den vier der angenommenen Motionen fordert die PUK etwa, die «Too-big-to-fail»-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese Regeln sollen künftig nicht nur das schweizerische Finanzsystem schützen.

Sie sollen als Folge des CS-Debakels künftig auch international umsetzbar sein und das Ziel haben, eine internationale Finanzkrise zu vermeiden. Die Regeln bilden einige Abschnitte im Schweizerischen Bankengesetz.

Auch will die PUK, dass für systemrelevante Banken Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften beschränkt werden, und sie will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken.

Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen sollen ebenfalls steigen. Als systemrelevant gelten in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.

Aufgrund der Postulate untersuchen muss der Bundesrat etwa, wie das Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann und wie falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen von solchen Unternehmen zu vermeiden wären.

Und als besonders kritisch betrachtet die PUK ein Instrument, das die Finanzmarktaufsicht Finma der CS gewährt hat: der sogenannte «regulatorische Filter». Ohne diesen Filter hätte die CS schon viel früher nicht mehr über die nötigen Eigenmittel verfügt und es hätten Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden müssen. PUK-Mitglied Heidi Z'graggen, Mitte-Ständerätin aus dem Kanton Uri, sagt es so: «Der Filter überdeckte also die reale Lage der CS.» Hier seien ganz klar Einschränkungen nötig.

Positives Echo zu PUK-Forderungen

Die PUK-Forderungen sind im Ständerat insgesamt positiv aufgenommen worden. Massnahmen seien nötig, lautete der Tenor. Allerdings nur für die grossen, systemrelevanten Banken, zu denen nebst der UBS nur noch die Raiffeisen, die Postfinance und die Zürcher Kantonalbank gehören. Der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid betont: «Ich möchte hier nur beliebt machen, dass wir nicht den ganzen Bankensektor in die Pflicht nehmen, wenn eine von 250 Banken im Management versagt hat.»

Die zuständige Wirtschaftskommission beantragt dem Ständerat denn auch, Vorstösse, die weitergehende Massnahmen verlangen, abzulehnen. Zudem soll sich die Politik Zeit lassen beim Beschliessen von neuen Regeln für Grossbanken. Die Kommission möchte die Debatte darüber bis Ende 2026 aufschieben, mit der Begründung, dass der Bundesrat zuerst seine Vorschläge zur Verschärfung der sogenannten «Too-big-to-fail»-Regulierung vorlegen soll. Diese werden für Ende Mai erwartet.

SP-Ständerätin Eva Herzog aus dem Kanton Basel-Stadt mahnt allerdings schon jetzt: «Das darf natürlich nicht dazu führen, dass sich ein Management einer Bank künftig besser verhält und sonst müssen wir nichts tun.»

Nach fast vier Stunden hat der Ständerat die Debatte beendet. Er hat sich für strengere Regeln für systemrelevante Banken ausgesprochen und allen zehn Vorstössen der PUK angenommen. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

Die Forderungen der PUK

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Der Ständerat debattiert neben dem PUK-Bericht heute zehn Motionen und Postulate, welche die PUK als Folge ihrer Analysen einreichte. Die PUK will damit erreichen, dass die Schweiz Lehren aus dem CS-Debakel zieht.

Sie fordert etwa, die «Too-big-to-fail»-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese sollen künftig nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems auch die Umsetzbarkeit im internationalen Verhältnis sowie die Vermeidung der Auslösung einer internationalen Finanzkrise beinhalten.

Die Kommission will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken. In ihrem Bericht war die PUK zum Schluss gekommen, die Finma habe zwar im Fall CS eine intensive Aufsichtstätigkeit ausgeübt. Diese habe jedoch nur beschränkt Wirkung gezeigt.

Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken hinsichtlich ausserordentlicher Liquiditätshilfen will die PUK ebenfalls stärken.

Sieben dieser Vorstösse beantragt der Bundesrat zur Annahme, drei zur Ablehnung. So ist er bereit, die «Too-big-to-fail»-Regeln zu verschärfen. Der Inhalt der PUK-Vorstösse entspricht teilweise den 20 Empfehlungen, welche die Kommission an den Bundesrat richtete und die seit 20. Dezember bekannt sind.

Echo der Zeit, 10.03.2025, 18.00 Uhr

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