Der Ständerat diskutiert heute als erster Rat über den Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Umgang der Behörden mit der Krise der Credit Suisse (CS). Der Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, Philipp Burkhardt, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wen macht die PUK verantwortlich für den Kollaps der Credit Suisse?
Die Verantwortung liege beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der CS der letzten Jahre, hält die PUK fest: «Es waren das jahrelange Missmanagement der CS-Führung und verschiedene Skandale in der Geschäftsführung der Bank, welche in Kombination mit schlechten Geschäftsergebnissen und gleichzeitig hohen variablen Vergütungen für das Topmanagement für den Vertrauensverlust an den Märkten sorgten». Dazu gekommen sei eine «grundsätzliche Renitenz» gegenüber der Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht FINMA.
Wie beurteilt die PUK die Rolle der Behörden?
«Das Krisenmanagement der Behörden hat eine weltweite Finanzkrise erfolgreich verhindert», lobt die PUK. Trotzdem erkennt sie «Verbesserungsbedarf auf verschiedenen Ebenen». Sie bedauert, dass die FINMA gegenüber der CS «nicht noch strikter durchgegriffen» habe. Besonders kritisch sieht sie, dass die FINMA der CS mit einem «regulatorischen Filter» Erleichterungen gewährt habe. Ohne ihn hätte die CS die Eigenmittel-Anforderungen «bereits ab 2021 leicht und ab 2022 deutlich nicht mehr erfüllt».
Bundesrat und Parlament seien beim Einführen von Massnahmen zur Verhinderung von Bankenkrisen «zu zögerlich» gewesen. Eine «strategische Standortbestimmung» habe gefehlt. Der damalige Finanzminister Ueli Maurer habe den Bundesrat und seine Nachfolgerin Karin Keller-Sutter ungenügend informiert. Auch Keller-Sutter sei gegenüber dem Bundesrat zu wenig transparent gewesen. Insgesamt hätten Maurer und Keller-Sutter aber die nötigen Schritte unternommen und Szenarien zur Abwicklung der CS vorbereitet.
Wo sieht die PUK den grössten Handlungsbedarf?
Die aktuelle «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung ist nach Ansicht der PUK «zu sehr auf die Schweiz fokussiert». Die internationalen Verflechtungen einer Grossbank müssten besser berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, einer Grossbank im Zusammenhang mit ihren Eigenmitteln «regulatorische Filter» zu gewähren, möchte die PUK beschränken. Die FINMA soll zudem zusätzliche Kompetenzen erhalten. So soll der Bundesrat prüfen, ob sie Bussen gegen fehlbare Banken oder einzelne Personen verhängen darf.
Was sagen die Banken?
«Den selbstverschuldeten Untergang einer einzelnen Bank für eine breitflächige Regulierungswelle auszunutzen, wäre vollkommen unverhältnismässig», schreibt die Schweizerische Bankiervereinigung. Die geltenden Anforderungen an die Eigenmittel von systemrelevanten Banken seien «genügend». Hier bestehe «kein pauschaler Verschärfungsbedarf». Aus Sicht der Bankiervereinigung wäre es «rechtsstaatlich problematisch», wenn die FINMA als Untersuchungsbehörde gleichzeitig Bussen aussprechen könnte. Wichtig sei hingegen, dass sämtliche Banken, solange sie solvent sind und bestimmte Bedingungen erfüllen würden, «rasch von der Schweizerischen Nationalbank Liquidität gegen verfügbare und verwertbare Sicherheiten beziehen können».