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Debatte zum PUK-Bericht Untergang der Credit Suisse: Jetzt beginnt die Aufarbeitung

Der Ständerat diskutiert heute als erster Rat über den Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Umgang der Behörden mit der Krise der Credit Suisse (CS). Der Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, Philipp Burkhardt, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Philipp Burkhardt

Leiter Bundeshausredaktion

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Philipp Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit über 24 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.

Wen macht die PUK verantwortlich für den Kollaps der Credit Suisse?

Die Verantwortung liege beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der CS der letzten Jahre, hält die PUK fest: «Es waren das jahrelange Missmanagement der CS-Führung und verschiedene Skandale in der Geschäftsführung der Bank, welche in Kombination mit schlechten Geschäftsergebnissen und gleichzeitig hohen variablen Vergütungen für das Topmanagement für den Vertrauensverlust an den Märkten sorgten». Dazu gekommen sei eine «grundsätzliche Renitenz» gegenüber der Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht FINMA.

Wie beurteilt die PUK die Rolle der Behörden?

«Das Krisenmanagement der Behörden hat eine weltweite Finanzkrise erfolgreich verhindert», lobt die PUK. Trotzdem erkennt sie «Verbesserungsbedarf auf verschiedenen Ebenen». Sie bedauert, dass die FINMA gegenüber der CS «nicht noch strikter durchgegriffen» habe. Besonders kritisch sieht sie, dass die FINMA der CS mit einem «regulatorischen Filter» Erleichterungen gewährt habe. Ohne ihn hätte die CS die Eigenmittel-Anforderungen «bereits ab 2021 leicht und ab 2022 deutlich nicht mehr erfüllt».

PUK-Mitglieder Chassot, Ryser und Michel (von rechts)
Legende: Präsentation der Ergebnisse: Mitte-Ständerätin und PUK-Präsidentin Isabelle Chassot (rechts) zusammen mit PUK-Vizepräsidentin und Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser und FDP-Ständerat Matthias Michel auf dem Weg zur Medienkonferenz im Dezember 2024. Keystone/Peter Klauzner

Bundesrat und Parlament seien beim Einführen von Massnahmen zur Verhinderung von Bankenkrisen «zu zögerlich» gewesen. Eine «strategische Standortbestimmung» habe gefehlt. Der damalige Finanzminister Ueli Maurer habe den Bundesrat und seine Nachfolgerin Karin Keller-Sutter ungenügend informiert. Auch Keller-Sutter sei gegenüber dem Bundesrat zu wenig transparent gewesen. Insgesamt hätten Maurer und Keller-Sutter aber die nötigen Schritte unternommen und Szenarien zur Abwicklung der CS vorbereitet.

Wo sieht die PUK den grössten Handlungsbedarf?

Die aktuelle «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung ist nach Ansicht der PUK «zu sehr auf die Schweiz fokussiert». Die internationalen Verflechtungen einer Grossbank müssten besser berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, einer Grossbank im Zusammenhang mit ihren Eigenmitteln «regulatorische Filter» zu gewähren, möchte die PUK beschränken. Die FINMA soll zudem zusätzliche Kompetenzen erhalten. So soll der Bundesrat prüfen, ob sie Bussen gegen fehlbare Banken oder einzelne Personen verhängen darf.

Um diese Vorstösse geht es heute

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Der Ständerat debattiert neben dem PUK-Bericht heute zehn Motionen und Postulate, welche die PUK als Folge ihrer Analysen einreichte. Die PUK will damit erreichen, dass die Schweiz Lehren aus dem CS-Debakel zieht.

Sie fordert etwa, die «Too-big-to-fail»-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese sollen künftig nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems auch die Umsetzbarkeit im internationalen Verhältnis sowie die Vermeidung der Auslösung einer internationalen Finanzkrise beinhalten.

Die Kommission will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken. In ihrem Bericht war die PUK zum Schluss gekommen, die Finma habe zwar im Fall CS eine intensive Aufsichtstätigkeit ausgeübt. Diese habe jedoch nur beschränkt Wirkung gezeigt.

Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken hinsichtlich ausserordentlicher Liquiditätshilfen will die PUK ebenfalls stärken.

Sieben dieser Vorstösse beantragt der Bundesrat zur Annahme, drei zur Ablehnung. So ist er bereit, die Too-big-to-fail-Regeln zu verschärfen. Der Inhalt der PUK-Vorstösse entspricht teilweise den 20 Empfehlungen, welche die Kommission an den Bundesrat richtete und die seit 20. Dezember bekannt sind.

Was sagen die Banken?

«Den selbstverschuldeten Untergang einer einzelnen Bank für eine breitflächige Regulierungswelle auszunutzen, wäre vollkommen unverhältnismässig», schreibt die Schweizerische Bankiervereinigung. Die geltenden Anforderungen an die Eigenmittel von systemrelevanten Banken seien «genügend». Hier bestehe «kein pauschaler Verschärfungsbedarf». Aus Sicht der Bankiervereinigung wäre es «rechtsstaatlich problematisch», wenn die FINMA als Untersuchungsbehörde gleichzeitig Bussen aussprechen könnte. Wichtig sei hingegen, dass sämtliche Banken, solange sie solvent sind und bestimmte Bedingungen erfüllen würden, «rasch von der Schweizerischen Nationalbank Liquidität gegen verfügbare und verwertbare Sicherheiten beziehen können».

SRF4 News, 3.3.2025, 18.00 Uhr ; 

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