Laut Gesetz beträgt eine Witwenrente 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Das betrifft den obligatorischen Bereich, also alle Löhne bis 85'000 Franken. Im überobligatorischen Bereich haben Pensionskassen Spielraum. Gemäss ihrem Reglement kann die UBS-Pensionkasse Renten bei «grossem Altersunterschied» kürzen.
Der Altersunterschied von Michaela B. und ihrem Mann betrug 29 Jahre. Die PK kürzte ihre Rente – um happige 56 Prozent. So rechnete die UBS-Kasse: Ab einem Alterunterschied von mehr als 15 Jahren wird die Witwenrente reduziert. Mit jedem zusätzlichen Jahr sinkt die Rente um vier Prozent. Im Fall von Michaela B. sind es 14 Jahre. Das ergibt die Kürzung um 56 Prozent, von 3200 auf rund 1400 Franken.
Die UBS-Pensionskasse schreibt, wegen der längeren Bezugsdauer durch einen jüngeren Ehegatten entstehen Mehrkosten. Damit diese nicht von allen Versicherten getragen werden müssten, kürze sie die Rente. Und weiter: Das Reglement sei bindend, deshalb könne sie im konkreten Fall keine Ausnahme machen.
Vorsorge-Experte Martin Hubatka hält fest, die Kürzung der UBS-Pensionskasse sei legal. Der Fall sei jedoch eine Ausnahme. 1985 trat das Pensionskassen-Gesetz (BVG) in Kraft, im selben Jahr wurde ihr Mann pensioniert. Und all das, was er vorher einbezahlt hatte, floss in den überobligatorischen Bereich: «Deswegen ist sein obligatorischer Teil praktisch null, und die Rente daraus auch. So hatte die PK die Möglichkeit, die Kürzung voll durchzuziehen.»
Für Vorsorgeexperte Martin Hubatka ist klar, dass sich Pensionskassen ans Reglement halten müssen. Trotzdem fordert er: «Weil die Witwe durch die Kürzung in eine finanzielle Notlage gerät, wäre es der PK möglich auf Grund der Statuten, direkt eine Rente zu sprechen, in diesem speziellen Fall.»
Eine Umfrage von «Kassensturz» bei den Pensionkassen der grössten Schweizer Arbeitgeber zeigt: Die meisten sind weniger hart als die UBS-Pensionskasse.
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Bild 1 von 3. Keine Rentenkürzung bei grossem Altersunterschied machen die Pensionskassen der ABB, sowie der Novartis, der Post und der SBB. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 3. Die BVK, die Pensionskasse des Kantons Zürich, kürzt bei einem Altersunterschied ab 15 Jahren, ebenso die Coop Pensionskasse, die Publica, und die Roche-Pensionskasse. Und die Pensionskasse der Credit Suisse reduziert Renten bereits ab 10 Jahren Altersunterschied. Immerhin: Diese Kürzungen gibt es nur bei relativ kurzer Ehedauer. Bildquelle: SRF.
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Bild 3 von 3. Diese Pensionskassen kürzen immer ab einer Altersdifferenz von mehr als 15 Jahren, unabhängig von der Ehedauer: Die Migros-PK, diejenige der Swisscom, UBS und der Zurich Versicherungen. Die Migros PK zieht 2 Prozent pro übersteigendes Jahr ab, die Swisscom 3 Prozent, am stärksten kürzen die Kassen der UBS und Zurich, mit 4 Prozent. Bildquelle: SRF.