- Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli.
- Künftig muss ein Wolf weniger Schäden angerichtet haben, damit er zum Abschuss freigegeben wird.
- Der Bundesrat setzte dafür heute die revidierte Jagdverordnung in Kraft.
Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Die für einen Abschuss massgebende Schadensschwelle wird für einzelne herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt. Für die Verstärkung des Herdenschutzes hat der Bundesrat zudem zusätzliche vier Millionen Franken gesprochen.
Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können. Wölfe sind in der Schweiz geschützt. Gegenwärtig leben rund 250 Wölfe in der Schweiz und es gibt 26 Wolfsrudel, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schreibt.
Tiefere Schwelle für Einzelwölfe
Reisst ein Einzelwolf in einem Gebiet, in dem es bereits Risse gegeben hat, weitere Nutztiere, ist er weniger lang vor dem Abschuss geschützt. Neu reichen für den Abschuss sechs statt bisher zehn gerissene Nutztiere.
Auch darf ein Einzelwolf neu geschossen werden, wenn er Menschen erheblich gefährdet.
Die Regulierung von Wolfsrudeln vereinfacht der Bundesrat ebenfalls. Die Kantone können Regulierungsabschüsse beantragen, wenn acht Nutztiere gerissen worden sind – heute liegt die Schwelle bei zehn Rissen. In Regionen mit mehr als einem Wolfsrudel dürfen die Kantone ab dem 1. Juli stärker regulieren als derzeit.
Gefährdung von Menschen
Regulierungen von Wolfsrudeln sind auch zulässig, wenn Wölfe Menschen erheblich gefährden. Der Fall ist das namentlich, wenn die Tiere ohne angelockt worden zu sein in der Nähe von Häusern auftauchen und vor Menschen keine Scheu zeigen. Bedroht ein Wolf aus einem Rudel plötzlich und unerwartet Menschen, darf er neu unverzüglich und ohne Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt geschossen werden, wie es in der Mitteilung hiess.
Angeordnet werden muss die Tötung vom Kanton. Beschwerden gegen solche Abschüsse müssen möglich sein. Der Bundesrat macht noch weitere Zugeständnisse: Neu werden schwer verletzte Rinder, Pferde und Neuweltkameliden – etwa Lamas – als «grosse Schäden» angerechnet.
Mit schweren Verletzungen gemeint sind Wunden, die länger andauernde tierärztliche Pflege bedingen. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem statt wie bisher bei zwei Tieren.
Die Alpwirtschaft erhält für den Schutz vor den Grossraubtieren zusätzliche Mittel. Für die Verstärkung des Herdenschutzes sprach der Bundesrat schon im April zusätzliche vier Millionen Franken. Mit dem Geld werden Sofortmassnahmen finanziert, die die Kantone beantragen können.
Revision des Jagdgesetzes
Die nun erlassenen Massnahmen zur Regulierung könnten in Übereinstimmung mit diesem Standard interpretiert werden, schreibt der Bundesrat. Das revidierte Jagdgesetz, das präventive Abschüsse von Wölfen erlaubt, verabschiedete das Parlament im Dezember.
Das Töten von Wölfen soll Schäden und Gefährdungen verhindern, darf aber die Population nicht gefährden. Ein lanciertes Referendum kam im Frühjahr nicht zustande. In Kraft ist das neue Gesetz noch nicht.