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Revidiertes Raumplanungsgesetz Einzonungs-Stopp auch für Glarus, Obwalden und Tessin

  • Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst.
  • Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 genehmigt.
  • Hingegen verfügen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin über keinen genehmigten Richtplan.
  • Weil die fünfjährige Übergangsfrist am 30. April endete, gilt für diese Kantone per sofort ein absoluter Einzonungs-Stopp.

Am 30. April endete die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten. Jene Kantone, die noch keinen vom Bundesrat genehmigten angepassten Richtplan haben, dürfen ab sofort nicht mehr einzonen – auch dann nicht, wenn sie die eingezonten Flächen gleichzeitig und flächengleich kompensieren würden.

Dies gilt so lange, bis die betroffenen Kantone sowohl über einen genehmigten, an das revidierte RPG angepassten Richtplan, als auch über eine bundesrechtskonforme Gesetzesregelung zur Mehrwertabgabe verfügen.

Rat muss über Beschwerden entscheiden

Die Kantone Glarus und Obwalden haben ihre Richtpläne dem Bund noch nicht zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Der Kanton Tessin hat zwar seinen angepassten Richtplan im Juli letzten Jahres eingereicht. Der Bund hat seine Prüfung soweit abgeschlossen und die Ergebnisse dem zuständigen Regierungsrat zur Anhörung zugestellt. Allerdings sind im Kanton noch Beschwerden gegen den Richtplan hängig.

Der Bundesrat kann den Richtplan erst dann genehmigen, wenn der Tessiner Grosse Rat über die Beschwerden entschieden hat. Damit dürfen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin vorderhand kein Bauland mehr einzonen.

Zug muss Volksabstimmung abwarten

Dasselbe gilt für die Kantone Genf , Luzern , Schwyz und Zürich , für die der Bundesrat bereits am 10. April 2019 einen Einzonungsstopp angeordnet hat. Diese Kantone haben die bundesrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Mehrwertabgabe nicht erfüllt.

Der Kanton Zug verfügt mit jetzigem Entscheid des Bundesrats zwar über einen genehmigten Richtplan. Er unterliegt aber noch einem Einzonungs-Stopp, weil die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe erst am 19. Mai 2019 stattfindet. Sobald der Kanton Zug die Regelung in Kraft gesetzt hat, wird der Einzonungs-Stopp hinfällig.

Zersiedelung bremsen – Landschaft schonen

Sechs Jahre nach Annahme des revidierten RPG erfüllen damit insgesamt acht Kantone die Anforderungen bezüglich Richtplan oder Gesetz nicht. Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren bei Abstimmungen mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie einen konsequenten Schutz von Natur und Landschaft wünscht.

Das revidierte RPG hat die Bevölkerung mit 63 Prozent angenommen. Der Bundesrat hat im Rahmen der Diskussion um die Zersiedelungsinitiative klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Vorgaben des RPG entschieden umsetzen wird. Das bremst die Zersiedelung und schont die Landschaft.

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