Darum wird das Covid-19-Gesetz schon wieder revidiert: Das Covid-19-Gesetz bildet einerseits die Grundlage für die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Andererseits regelt es auch die Unterstützung der Wirtschaft, welche unter diesen Massnahmen leidet. Während das Gesetz insgesamt bis Ende 2021 befristet ist, endet die Erwerbsausfall-Entschädigung für Personen, die wegen behördlicher Massnahmen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, bereits Ende Juni. Der Bundesrat wollte diese Hilfe bis Ende Jahr verlängern. Ebenfalls reicht der im Gesetz festgelegte Betrag für A-Fonds-Perdu-Beiträge für die professionellen und semiprofessionellen Sportligen von 115 Millionen nicht für die Saison 2021/22 aus.
Darüber hat das Parlament gestritten: Die vorberatenden Kommissionen der Räte haben verschiedene Zusatzbestimmungen ins Gesetz eingefügt, etwa zur Geltungsdauer der Hilfen im Kulturbereich oder zum Covid-Zertifikat. So wollte der Ständerat etwa im Gesetz festschreiben, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-Zertifikats von allen behördlichen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden müssen – also zum Beispiel nicht zur maximal festgelegten Zuschauerzahl eines Events gezählt werden.
Auch sollten, sobald die impfwilligen Erwachsenen geimpft sind, die Beschränkungen für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen zwingend fallen. Hier zeigten sich die Räte aber wenig kompromissbereit, die Differenzen konnten erst von der Einigungskonferenz bereinigt werden. Der Nationalrat wollte wegen der langen Vorlaufzeit in der Kulturbranche die Hilfen für diese bis zum April 22 verlängern. Und die SVP wollte im Nationalrat noch weitere konkrete Öffnungsschritte ins Gesetz schreiben.
Das hat das Parlament beschlossen: Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung und Erweiterung der Hilfen war in beiden Kammern unumstritten. Jedoch wurden die eingebrachten Bestimmungen zum Covid-Zertifikat und den Zugangsbeschränkungen am Ende wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Kompetenz zur detaillierten Regelung des Einsatzgebiets des Covid-Zertifikats und von Beschränkungen bleibt damit beim Bundesrat.
Auch die Kulturbranche wird vorläufig wie alle anderen «nur» bis Ende Jahr unterstützt. Anträge für die Festschreibung weiterer Öffnungsschritte blieben chancenlos. Eingefügt in die Bundesratsvorlage hat das Parlament folgende Bestimmungen: Angestellte mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, werden statt bis Ende Juni noch bis Ende Jahr mit zusätzlichem Geld entschädigt. Und die elektronische Durchführung von Generalversammlungen wird weiterhin erleichtert – und zwar so lange, bis das revidierte Aktienrecht in Kraft tritt.