Doppelnamen waren früher gang und gäbe. Umgangssprachlich gibt es sie immer noch. Amtlich – im Pass oder auf der ID zum Beispiel – sind sie rein rechtlich seit über zehn Jahren nicht mehr erlaubt. Das soll sich nun ändern.
Der Bundesrat hat sich jetzt hinter einen Vorschlag gestellt, der alle möglichen Namenskombinationen möglich machen soll: Widmer Schmid. Schmid Widmer – mit oder ohne Bindestrich. Oder einfach nur Widmer. Oder nur Schmid. Eheleute sollen frei wählen können, wie sie sich nennen. Und sie müssen sich auch nicht einig sein. Jeder Ehepartner würde für sich entscheiden.
In den zuständigen Parlamentskommissionen brüten Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit Jahren über dieser Namensrevolution. Die Idee: Eheleute sollen ihre Zusammengehörigkeit wieder auch über den Namen ausdrücken können.
Keine starren Regeln – auch Kinder einbezogen
Nun ist auch der Bundesrat mit kleinen Änderungsvorschlägen für eine neue Praxis. Einfach und frei solle die Namenswahl künftig sein. Zu starre Regeln machten die Sache unnötig kompliziert, unterstreicht Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz.
Die Freiheit betrifft auch die Kinder: Sie sollen künftig ebenfalls Doppelnamen – also die Namen beider Elternteile – tragen dürfen. Und das selbst dann, wenn die Eltern gar nicht verheiratet sind. In unserem Beispiel könnten Kinder also auch Schmid Widmer heissen. Oder Widmer Schmid. Ein einmal gewählter Name gilt aber für sämtliche Kinder.
Aber für die Mitte ist auch klar, dass man sich als Familie in irgendeine Richtung entscheiden muss.
Die grosse Wahlfreiheit gefällt nicht allen. Es gibt Widerstand im konservativen Lager, bei SVP und Mitte-Politikern. Auch er wolle wieder Doppelnamen und mehr Auswahl, sagt etwa Mitte-Fraktionschef Philipp Bregy: «Aber für die Mitte ist auch klar, dass man sich als Familie in irgendeine Richtung entscheiden muss. Es kann nicht sein, dass Eltern und Kinder alle quasi letztlich einen anderen frei gewählten Namen tragen.»
Zu viel Freiheit also, sagen Kritiker. Im nächsten Schritt können sich Verbände und Parteien zum Vorschlag äussern, danach entscheidet das Parlament.
Spannende Fragen offen
Einzelne Fragen sind noch offen. Zum Beispiel die Frage, welche Wahlmöglichkeiten Paare haben, die je einen Doppelnamen in die Ehe einbringen. Klar ist nur: Niemand darf mehr als zwei Namen tragen. Spannung verspricht auch die Frage, wie die Wahlmöglichkeiten künftig genutzt würden. Heute nämlich übernehmen laut dem Bundesamt für Statistik fast drei Viertel aller Frauen bei der Heirat den Namen des Ehemanns.