Das Wichtigste in Kürze
- Schmerzen lindern, die Angst nehmen, da sein für Patientinnen und Patienten am Ende ihres Lebens. Dies ist der Leitgedanke der sogenannten Palliative Care.
- Neu thematisiert die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auch jene Patienten, die die Diagnose einer tödlich verlaufenden Erkrankung erhalten.
Hier brauche es vor allem Gespräche, sagt Facharzt Christian Kind, der die Ausarbeitung der neuen Richtlinien geleitet hat. Wie also der Verlauf der Krankheit sein kann und welche Möglichkeiten es gibt, die restliche Lebenszeit mit möglichst hoher Lebensqualität zu verbringen.
Dazu kommen Fragen zu den Unterstützungs-, Hilfs- und Therapiemöglichkeiten. So könne gemeinsam, auch mit den Angehörigen der Erkrankten, ein individueller Weg gefunden werden.
Über einen Sterbewunsch muss gesprochen werden, ebenso über Ängste und allfällige Gegenmassnahmen. So gehen dann Sterbewünsche oft wieder vorüber.
Dabei gehe es nicht nur um Krebs, sondern auch um chronische Herz- und Lungenerkrankungen, Demenz und andere neurodegenerative Erkrankungen, erklärt der Experte: Über einen Sterbewunsch müsse gesprochen werden. Ebenso über die Ängste und allfällige Gegenmassnahmen. «So gehen dann oft Sterbewünsche wieder vorüber», erklärt Kind.
Und wenn der Sterbewunsch konkret wird?
Bleibt der Sterbewunsch bestehen, geben die Richtlinien den Ärztinnen und Ärzten Leitplanken bei den umstrittenen Massnahmen und stellen es ihnen frei, diese anzuwenden. Dabei geht es um das Sterbefasten – wenn freiwillig auf Essen und Trinken verzichtet wird, um so früher zu sterben.
Und es handelt sich um die Suizidhilfe, wenn der Arzt oder die Ärztin ein tödliches Medikament verschreibt, das der oder die Sterbewillige selbst einnimmt. So ziehen die Richtlinien auch die roten Linien zu verbotenen Massnahmen.
Leitplanken beim Sedieren bis zum Tod
Bei den medizinisch anerkannten Massnahmen wie etwa bei der Sedierung, um das Leiden zu mindern, gibt es Leitplanken. Patientin, Angehörige und Betreuungsteam soll sich immer das Behandlungsziel vor Augen halten. Nur so viel und so lange sedieren wie nötig, heisst es.
Ausser bei der tiefen Sedierung, die heute fast 18 Prozent der Todesfälle ausmacht, wie Kind erklärt. «Der Entschluss zur tiefen Sedierung darf nur dann umgesetzt werden, wenn der Patient bereits in den Sterbeprozess eingetreten ist.» Die Richtlinien gehen nun in die Vernehmlassung und werden allenfalls im nächsten Jahr überarbeitet.