- Zwei Männer (38 und 44) sind vom Amtsgericht Dorneck-Thierstein (SO) wegen mehrfachen Betrugs verurteilt worden.
- Einer der Angeklagten erhält eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten bedingt, der zweite eine Strafe von 2 Jahren und 8 Monaten bedingt. Je 6 Monate davon sind unbedingte Strafen.
- Einer der beiden hat einer Internetbekanntschaft die grosse Liebe vorgespielt und die Frau dazu gebracht, über vier Millionen Franken in die Firma des Kollegen zu investieren.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
2013 hatte einer der beiden Männer via Facebook mit der Frau Kontakt aufgenommen. Der Mann spielt der gut betuchten Frau die grosse Liebe vor. Nach wenigen Wochen und einer kurzen Liebschaft hat er die Frau seinem Kollegen vorgestellt, der eine Firma besitzt. Dann bringt er sie dazu, über vier Millionen Franken in die Firma zu investieren. In eine Firma, die laut Staatsanwaltschaft kaum Wert hat: Zum Zeitpunkt des Aktienverkaufs hatte die Medizinaltechnik-Firma nur zweitausend Franken auf dem Konto.
Die Dimensionen des Falls, der vor dem zuständigen Solothurner Amtsgericht verhandelt wurde, gelten als aussergewöhnlicher Fall von «Love-Scamming», Liebesbetrug. Der Deliktsbetrag von über vier Millionen Franken sei sehr hoch, hielt das Gericht fest. Zudem hätten die beiden Männer eine grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt, hiess es in der Urteilsverkündung.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Aus den Chatprotokollen der beiden werde klar, dass die Männer die Frau ausnehmen wollten. «Ausnehmen wie eine Weihnachtsgans», «bei fünf Millionen ist noch nicht Schluss», solche Chatinhalte der Männer zeigten, dass sie gezielt gehandelt hätten.
«Arglistige Täuschung»
Statt wie angegeben, das Geld der Frau in die Firma zu investieren, hätten die Männer davon teure Uhren und Autos gekauft, begründete die Gerichtspräsidentin das Urteil. Die Frau sei getäuscht worden, auch über den Wert der Aktien. Das Gericht sprach von «Scheingeschäften», «Abzocken der Frau», «Ziehen aller Register». Für sie war das Handeln der Männer arglistig. Sie hätten die Leichtgläubigkeit der Frau ausgenutzt.
Für die Verteidigung hingegen sind die Angeklagten unschuldig und wären freizusprechen. Die Männer hätten allenfalls naiv, aber nicht arglistig gehandelt, hielt sie während des Prozesses fest. Eine Investition in eine Firma, in Aktien, sei immer ein Risiko.
Die Staatsanwaltschaft konnte bei den Ermittlungen 3.3 der über 4 Millionen Franken sicherstellen. Sie sind seit neun Jahren blockiert und sollen nun der geschädigten Frau zukommen, sagt das Gericht. Zusätzlich müssen die beiden Angeklagten der Frau zusammen rund eine Million Franken zurückzahlen. Die Verwertung der Luxusautos und Luxusuhren wird hierfür angerechnet.