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Rottweiler, Pitbull & Co Diese Hunderassen sind in Ihrem Kanton verboten – die Übersicht

Nicht in jedem Kanton gelten dieselben Regeln für Hundehalterinnen und Hundehalter. Der Kauf eines Rottweilers ist beispielsweise im Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 bewilligungspflichtig. Welche Hunderassen brauchen in welchen Kantonen eine Bewilligung? Die Übersicht.

Aargau: Seit 2012 benötigen Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential eine Bewilligung für ihre Vierbeiner. Dies gilt auch für Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen und Hunde, deren äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotential abstammen.

Hunde mit Gefährdungspotential im Aargau:

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  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • American Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • American Bully
  • Rottweiler

Appenzell Innerrhoden: keine Einschränkungen. Allerdings gilt es, auf gewissen öffentlichen Anlagen die Leinenpflicht zu beachten.

Appenzell Ausserrhoden: keine Einschränkungen

Ein Rottweiler und andere Hunde im Hintergrund
Legende: Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die Anschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Doch nicht in allen Kantonen gilt diese Regel. Keystone/Oliver Maire

Basel-Landschaft: Acht Rassen samt Mischlingen sind in Basel-Landschaft bewilligungspflichtig. Zudem braucht es eine Bewilligung für Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem potenziell gefährlichen Rassentyp abstammen. Bewilligungspflichtig sind auch andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens aufgefallen sind.

Bewilligungspflichtige Rassen im Baselbiet

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  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

Basel-Stadt: In Basel-Stadt sind dieselben acht Rassen samt Mischlingen wie in BL bewilligungspflichtig.

Bern: keine Einschränkungen

Freiburg: Gänzlich verboten ist im Kanton Freiburg das Halten, Züchten sowie Ab- und Weitergeben von American Pitbull-Terriern und deren Kreuzungen. Vorübergehende Aufenthalte im Kantonsgebiet mit verbotenen Hunden sind für maximal 90 Tage erlaubt. Das Tier muss jedoch an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Ab 2024: Beurteilung der Führbarkeit

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Die Bewilligungspflicht für jegliche vom Staatsrat bezeichneten Rassen wurde per 1. Januar 2024 aufgehoben. Für neu gehaltene Hunde, die nach dem 1. Januar 2024 geboren wurden, gilt die Beurteilung der Führbarkeit.

Genf: Hunde, die als gefährlich beurteilt werden, zum Angriff dressiert wurden oder ein gefährliches Verhalten zeigen, dürfen weder gehalten noch importiert oder gezüchtet werden. Dies gilt auch für Hunde, deren genetische Linie aggressive und gefährliche Charaktereigenschaften aufweist.

In Genf stehen 15 Hunderassen auf der Liste

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  • American Staffordshire Terrier
  • Boerboel
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull
  • Presa Canario
  • Rottweiler
  • Tosa
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Thai Ridgeback

Glarus : Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und Mischlinge dieser Rassen müssen bewilligt werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Kanton Glarus

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  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Cane Corso
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund

Graubünden : keine Einschränkungen

Jura : keine Einschränkungen

Luzern : keine Einschränkungen

Neuenburg : keine Einschränkungen

Nidwalden : Allgemein gilt, dass Hunde so zu halten sind, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden oder belästigen und kein fremdes Eigentum beschädigen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen.

Obwalden : Auch hier sollten Hunde so gehalten werden, dass der Schutz von Menschen, Tieren sowie öffentlicher und privater Anlagen gewährleistet ist. Weitere Einschränkungen gibt es nicht.

Schaffhausen : Für die Haltung bestimmter Hunderassen und deren Mischlinge braucht es eine Bewilligung.

14 Hunde sind im Kanton Schaffhausen bewilligungspflichtig

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  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pitbull
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Presa Canario (Dogo Canario)
  • Rottweiler
  • Tosa

Schwyz : Allgemein sind Hunde so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen. Sonst gibt es keine weiteren Einschränkungen.

Solothurn : Das Halten bestimmter Hunderassen sowie deren Kreuzungen bedarf einer Bewilligung.

Acht Hunderassen sind im Kanton Solothurn bewilligungspflichtig

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  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull-Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro

St. Gallen: keine Einschränkungen

Tessin: Seit April 2009 ist im Kanton Tessin für 30 Rassen eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Die Vorschriften über die Bewilligungspflicht gelten auch für Hunde, die sich länger als 30 Tage pro Jahr im Kanton aufhalten, was vor allem Ferienhaus- oder Zweitwohnungsbesitzende betrifft.

Die Bewilligungspflicht im Tessin gilt für folgende Rassen:

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  • Rottweiler
  • American Bulldog
  • Deutsche Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Dogue de Bordeaux
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Ciarplanina
  • Mastino del Tibet
  • Anatolischer Schäferhund
  • Kaukasischer Schäferhund
  • Schäferhund von Zentralasien
  • Cane Corso
  • Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Holländischer Schäferhund
  • Tschechoslowakischer Wolfshund
  • Beauceron
  • Komondor
  • Kuvasz
  • Südrussischer Schäferhund
  • Schäferhund der Tatra
  • Bullterrier
  • Bullterrier Miniature
  • American Pitbull
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Dobermann
  • Mischlinge dieser Rassen

Thurgau : Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder eine Kreuzung dessen innerhalb des Kantons halten oder ausführen will, braucht eine Bewilligung.

Als potenziell gefährlich gelten im Thurgau 14 Hunderassen:

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  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Cane corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Presa Canario (Dogo Canario)
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa
  • Hunde des Typs Pitbull

Uri: keine Einschränkungen

Waadt: Als bewilligungspflichtig gelten der American Staffordshire Terrier, American Pitbull-Terrier und Rottweiler sowie deren Kreuzungen.

Wallis: Es gibt eine Unterscheidung zwischen potenziell gefährlichen und verbotenen Hunden. Der Staatsrat erlässt eine Liste von Hunderassen und deren Kreuzungen, die im Wallis verboten sind.

Derzeit sind im Wallis zwölf Hunderassen verboten

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  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • Dobermann
  • Dogue Argentin
  • Fila Brasileiro
  • Rottweiler
  • Mastiff
  • Matin Espangnol
  • Matin Napolitain
  • Tosa

Zug: keine Einschränkungen

Zürich: Der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug von Hunden der Rassetypenliste II ist verboten. Dies gilt auch für Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil der verbotenen Rassen. Ab dem 1. Januar 2025 ist neu auch der Erwerb eines Rottweilers verboten. Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht gemäss dem Zürcher Regierungsrat die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen.

Auf der Rassetypenliste II stehen aktuell acht Hunde

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  • American Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Bandog und Basicdog (beides Pitbull-Varianten)

SRF 4 News, 19.12.2024, 10 Uhr ; 

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