- Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die Anschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten.
- Dieser Beschluss erfolge zum Schutz der Bevölkerung nach zwei aktuellen Beissvorfällen mit Rottweilern.
Das Verbot diene als präventive Massnahme. Die Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli (SVP) sagt: «Der Regierungsrat will Kinder besser schützen vor gefährlichen Rottweilern.» Deshalb habe er entschieden, Rottweiler auf die kantonale Liste verbotener Hunderassen aufzunehmen.
Noch 2020 kam der Regierungsrat zu einem anderen Schluss. Auf eine Anfrage im Zürcher Kantonsparlament antwortete er, es sei aktuell nicht angezeigt, die Liste mit weiteren Hunderassen zu ergänzen. Der Kanton prüfe dies jedoch laufend.
Dass der Regierungsrat ein Verbot von Rottweilern nun, wenige Jahre später, befürwortet, habe insbesondere mit zwei aktuellen Vorfällen zu tun. Rickli verweist auf einen Vorfall im Oktober in Adlikon und einen weiteren im Dezember in Winterthur.
Angriff im Herbst
In Adlikon war ein einjähriger Rottweiler aus einer Wohnung entwichen. Er griff zwei spielende Kinder an und biss sie. Ein fünfjähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.
Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Gegen die Besitzerin des Rottweilers gingen laut der Oberstaatsanwaltschaft verschiedene Strafanträge ein.
Der Rottweiler ist besonders gefährlich und kann schwere Verletzungen herbeiführen.
Beim Fall im Dezember in Winterthur habe ein ebenfalls fünfjähriges Kind schwere Kopfverletzungen erlitten. Es musste operiert werden. Rickli sagt: «Deshalb ist der Regierungsrat der Meinung, dass jetzt ein Verbot angezeigt ist.»
Lösung überzeugt Hundeverband nicht
Die Zürcher Regierungspräsidentin sagt, grundsätzlich seien zwar die Halterinnen und Halter für ihre Hunde zuständig. «Aber der Rottweiler ist besonders gefährlich und kann besonders schwere Verletzungen herbeiführen, gerade bei Kindern.»
Einfach eine Rasse zu verbieten, wird dem Problem nicht gerecht.
Der Zürcher Hundeverband ist überrascht über den Beschluss. Zwar wünsche auch sie sich eine Regierung, die Verantwortung übernehme, sagt Präsidentin Dorothe Kienast. «Einfach auf eine Rasse zu zeigen und sie zu verbieten, wird dem Problem aber nicht in der ganzen Grösse gerecht.»
Allerdings plane der Regierungsrat auch noch weitere Massnahmen, wie Rickli sagt: «Wir werden im nächsten Jahr auch noch mehr in die Prävention investieren.» Voraussichtlich im Sommer werden Hundehalterkurse im Kanton Zürich für alle obligatorisch. Dann seien auch weitere Schulungen und Informationsmassnahmen vorgesehen.
Ausnahme für aktuelle Rottweiler-Halter
Zusätzliche Sicherheit werde die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben. Rund 350 Rottweiler seien im Kanton derzeit registriert, was etwa 0.5 Prozent der Hundepopulation entspricht.
Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen, wie es weiter heisst. Dafür sei innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einzureichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.