- Die Benachteiligung von rund 700'000 Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer, die sogenannte Heiratsstrafe, bleibt vorerst bestehen.
- Eine Allianz aus FDP und SP hat einen Vorschlag des Bundesrats zu deren Beseitigung im Ständerat mit 25 zu 18 Stimmen zurückgewiesen.
- Der Bundesrat hatte nach der Annullierung der Abstimmung über die CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe einen eigenen Entwurf erarbeitet.
- Nun muss noch der Nationalrat über den Vorschlag befinden.
Der Vorschlag des Bundesrats zur Abschaffung der Heiratsstrafe hat die erste Hürde nicht geschafft. Er scheiterte am Widerstand von rechts und links.
Vertreter der FDP argumentierten, dass die Vorlage zu kompliziert sei und neue Ungerechtigkeiten schaffe. Vertreter der SP hingegen kritisierten, dass die Reform vor allem den reicheren Ehepaaren zugute käme. Denn schon heute bezahlten rund die Hälfte der Ehepaare keine direkte Bundessteuer.
Finanzminister Ueli Maurer erklärte, dass es mittlerweile ein «running gag» in seiner Familie sei, dass er zwar nach Bern gehe, aber es nicht schaffe, das Problem der Heiratsstrafe zu beheben. Sein Appell, der Vorlage zuzustimmen und alles Weitere in einem nächsten Schritt anzugehen, blieb unerhört.
Der Ständerat sprach sich am Ende mit 25 zu 18 Stimmen gegen eine Detailberatung aus und wies das Geschäft zurück. Dies, obwohl die vorberatende Kommission die Vorlage knapp zur Annahme empfohlen hatte. Folgt ihm der Nationalrat, muss die Landesregierung erneut über die Bücher.
«Unendliche Geschichte» geht weiter
Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. Pirmin Bischof (CVP/SO) sprach in seinem Votum von einer «unendlichen Geschichte». Schon 1984 erklärte das Bundesgericht die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren für diskriminierend. In den Kantonen wurde sie daraufhin beseitigt.
Auf Bundesebene blieb sie jedoch bestehen. 2016 lehnte das Stimmvolk eine Initiative der CVP zur Abschaffung dieser Heiratsstrafe knapp ab. Drei Jahre später, im April 2019, entschied das Bundesgericht, die Abstimmung zu annullieren. Der Grund: Der Bund hatte mit falschen Zahlen operiert.
Rückzug bis spätestens 27. Mai 2020
Der Urnengang muss also wiederholt werden – vorausgesetzt, die Initiative wird nicht zurückgezogen. Ob die CVP sie zurückzieht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich das Parlament auf neue gesetzliche Regeln einigen kann.
Ein Rückzug des Volksbegehrens ist möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Dies müsste er vor dem 27. Mai 2020 tun.