- SBB Cargo haftet als Frachtführerin für den Unfall im Gotthard-Basistunnel.
- Das Gesetz dazu sei klar, sagt der Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, dem «Sonntagsblick».
- Den Vorwurf, dass das BAV als Aufsichtsbehörde zu lasch kontrolliere, weist Füglistaler zurück.
SBB Cargo trage als Frachtführerin die Verantwortung, sagte Füglistaler. Die SBB-Tochter sei damit «für den sicheren Betrieb verantwortlich» und müsse die entsprechenden Vorkehrungen treffen.
Sie müsse die Wagen vor der Abfahrt kontrollieren und hafte dementsprechend. Das wäre auch der Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass der nach dem Radbruch entgleiste Wagen aus Deutschland stamme.
BAV-Direktor würde Regeländerung begrüssen
Der BAV-Direktor führt im «Sonntagsblick» indes aus, dass er eine Änderung der Haftungsregeln begrüssen würde. Wenn nämlich der Wagenhalter bei einem Unfall haften müsste, wäre er stärker bemüht, die Qualität des Rollmaterials zu erhöhen.
Den Vorwurf, dass das BAV als Aufsichtsbehörde zu lasch kontrolliere, weist Füglistaler zurück. Die Unternehmen fänden, dass die Verantwortlichem vom Bund sogar zu viel kontrollierten.
Generell sei der Gotthardtunnel sicher, so Füglistaler weiter. Was passiert ist, sei extrem selten. Würde man versuchen, ein solch minimales Restrisiko auszuschliessen, würde «unglaublich teuer» – und das wäre unverhältnismässig.
Zehn Unfälle von Güterzügen im Jahr
Am 10. August war in der Oströhre des Gotthard-Basistunnels ein Güterzug entgleist. Grund dafür war der Bruch einer Radscheibe. Gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Verkehr ereignen sich in der Schweiz im Durchschnitt jährlich zehn Unfälle mit Güterzügen. Der Bruch einer Radscheibe ist dabei sehr selten.
Die Lokomotive des Unfallzugs gehört der Deutschen Bahn – und möglicherweise stammt auch der entgleiste Wagen, an dem ein Rad gebrochen war, aus Deutschland.