- Die grenzüberschreitenden Zugverbindungen zwischen der Schweiz und Italien werden ab dem 10. Dezember auf unbestimmte Zeit eingestellt.
- Der Entscheid basiere auf einem Dekret der italienischen Regierung, teilt die SBB mit.
Das Dekret schreibt zusätzliche Kontrollmechanismen vor im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus – unter anderem Temperaturmessungen in den Zügen. Die SBB könne diesen Anforderungen nicht nachkommen, teilt sie auf Anfrage mit.
Betroffen ist neben den Verbindungen des Fernverkehrs auch das Angebot für den grenzüberschreitenden Regionalverkehr TILO. Die Ausfälle dort betreffen derzeit den Zeitraum vom 10. bis zum 12. Dezember. Für die Zeit danach liefen Abklärungen zur konkreten Umsetzung des Dekrets der italienischen Regierung, teilt die SBB mit.
Italien völlig unvorbereitet
Der Entscheid der SBB habe die Chefetage der italienischen Staatsbahnen völig «unbefleckt» ereilt, sagt SRF-Korrespondent Philipp Zahn. Das zumindest ergab seine Nachfrage bei Trenitalia. Wegen «Immacolata Concezione» (Mariä Empfängnis am 8. Dezember) war in Rom am Feiertag niemand erreichbar. Auch in Mailand bei der Regionalbahn Trenord waren auch noch am Tag des Schutzpatrons der Stadt («Sant’Ambrogio») alle Büros geschlossen.
Diese Feiertagslaune in Italien wurde mit der Nachricht aus Bern ziemlich getrübt. Die Medienmitteilung der SBB traf die Italiener unvorbereitet:
Dass auch Trenitalia und Trenord mit dem Regionalangebot TILO (Treni regionali Ticino Lombardia) «die grenzüberschreitenden Verbindungen zwischen der Schweiz und Italien ab dem 10. Dezember 2020 auf unbestimmte Zeit einstellen», wussten selbst die Italiener nicht!
In Italien frage man sich, so Philipp Zahn, warum die Schweizer Kollegen nicht in der Lage seien, ab dem 10. Dezember Zugreisenden auf die Formulare mit einer Selbsterklärung zu kontrollieren, wie das auch Fluggesellschaften oder international tätige Busunternehmer tun. Ab Donnerstag müssen nämlich alle Reisende Richtung Italien aufgrund des neuen Covid-Dekrets der italienischen Regierung frühestens 48 Stunden vor Reiseantritt einen negativen Schnelltest vorweisen. Diese Anweisung gilt bis zum 15. Januar.
Die Temperaturmessungen an italienischen Bahnhöfen gelten in Italien schon seit Juni – auch für Züge Richtung Schweiz. So lange wüssten das auch die Kollegen der SBB, hiess es in Rom auf Nachfrage des Korrespondenten.