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Von mehreren Seiten gibt es Kritik für die schärferen Massnahmen
Aus HeuteMorgen vom 22.02.2024. Bild: Keystone/Pablo Gianinazzi
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Schärfere Massnahmen Jans' geplante Änderungen im Asylwesen sorgen für Kritik

Der neue Bundesrat Beat Jans hat schärfere Massnahmen fürs Asylwesen vorgeschlagen. Die Kritik bleibt nicht aus.

Die Kritik an den schärferen Massnahmen kommt keineswegs überraschend. Die Schweizer Flüchtlingshilfe lehnt alles ab, was Jans will. Lionel Walter, Mediensprecher von der Schweizer Flüchtlingshilfe, fürchtet eine Vorverurteilung. Wenn Jans Menschen aus Algerien, Tunesien und Marokko, ohne grosse Aussichten auf Asyl, von der Schweiz fernhalten wolle, führe dies zu einer Vorverurteilung, bevor ihr Gesuch überhaupt geprüft wurde. Jeder Mensch müsse jederzeit und unabhängig von seinen Chancen ein Asylgesuch stellen können.

Es ist auf jeden Fall sehr problematisch, den Sachverhalt jedes Asylgesuchs in so kurzer Zeit abzuklären
Autor: Alicia Giraudel Amnesty International Schweiz

Justizminister Jans möchte das in Zürich getestete und sogenannte 24-Stunden-Verfahren in der ganzen Schweiz anwenden. Innerhalb dieser Zeitspanne sollen die wesentlichen Abklärungen bei Personen, die kaum Aussicht auf Asyl haben, gemacht sein. Alicia Giraudel, Verantwortliche für Asyl und Migration bei Amnesty International Schweiz, kritisiert diese Praxis: «Es ist auf jeden Fall sehr problematisch, den Sachverhalt jedes Asylgesuchs in so kurzer Zeit abzuklären.»

Eine Frage der Sorgfalt?

Giraudel fragt sich, was in dieser kurzen Zeit abgeklärt werden solle. Tempo gehe zulasten der Sorgfalt. Auch die geplante Änderung, dass nur noch unter der Woche Asylgesuche gestellt werden können, vulnerable Personen werden von der Reglung ausgeschlossen, wird von ihr kritisiert: «Es wird von den Asylsuchenden eigentlich erwartet, dass sie ihre Verletzlichkeit von vornherein beweisen, damit sie Einlass erhalten. Wie soll das funktionieren?»

Zudem steht die Frage im Raum, wer am Wochenende die Verletzlichkeit eines Menschen verlässlich abklären könne.

Es darf nicht sein, dass ein Asylgesuch daran scheitert, weil eine Person nicht schreiben kann.
Autor: Lionel Walter Mediensprecher Schweizer Flüchtlingshilfe

Die Schweizer Flüchtlingshilfe lässt auch kein gutes Haar an der Idee, dass Menschen mit schlechten Chancen auf Asyl bereits vor dem Verfahren ihr Gesuch schriftlich begründen sollen: «Es darf nicht sein, dass ein Asylgesuch daran scheitert, weil eine Person zum Beispiel nicht schreiben kann.» Auch diese Idee zur Abschreckung sei wie alles, was Bundesrat Beat Jans vorschlage, unklar, rechtlich fragwürdig und womöglich gar nicht tauglich im Asylalltag.

Einordnung von Migrationsrechtlerin Nina Hadorn

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Nina Hadorn, Migrationsrechtlerin und Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, ordnet für SRF die geplanten Änderungen mit Blick auf die geltende Flüchtlingskonvention ein:

«Es muss trotzdem gewährleistet werden, dass Personen, die den Schutz der Schweiz benötigen, diesen auch erhalten. Und dafür muss wirklich sorgfältig abgeklärt werden, ob eine Person im Heimatstaat verfolgt wird oder ob sie gefährdet ist. Das nimmt einfach Zeit in Anspruch.» Daher scheine die Frist von 24 Stunden relativ kurz, auch wenn die Person aus Tunesien oder Marokko kommt.

Schnelle Asylverfahren gebe es auch in anderen Länder in Europa, so Hadorn: «Diese bewegen sich allerdings eher im Rahmen von einigen Tagen bis einigen Wochen.»

Heute Morgen, 22.02.2024, 06:00 Uhr

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