Was ist passiert? Der Kanton Solothurn will als erster Kanton ein Verbot von Schottergärten einführen. Das entschied das Parlament am Dienstag. «Das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, ist untersagt», heisst es in der neuen Fassung der kantonalen Bauverordnung. Bestehende Gärten sind nicht betroffen. Noch kann gegen den Entscheid das Referendum ergriffen werden.
Warum sind Schottergärten problematisch? Der Bundesrat spricht sich in einem Bericht vom Dezember 2022 mit dem eindeutigen Titel «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» gegen solche Gärten aus. «Die Flächen verlieren ihre Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem nehmen die Steine die Hitze auf. Dies verstärkt die Effekte des Klimawandels.»
Warum nehmen Schottergärten in der Schweiz zu? Die Verschotterung des Landes hat gemäss einem Bericht des Bundesrates zwischen 2018 und 2021 um 21 Prozent auf 11 Quadratkilometer zugenommen. Das entspricht der Fläche der Stadt Olten, 1500 Fussballfeldern. Der Bundesrat liess die Ausbreitung der Schottergärten mittels Luftbildklassifizierungsalgorithmus und künstlicher Intelligenz untersuchen. Es gibt keine neueren Daten, heisst es auf Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Umwelt (Bafu). Im Bericht heisst es weiter, dass die Wahl eines Schottergartens häufig damit begründet werde, dass der Aufwand für dessen Unterhalt einfacher und kostengünstiger sei als für eine mit Pflanzen gestaltete Grünfläche.
Geben Schottergärten weniger zu tun? Nein, schreibt der Bundesrat im Bericht. Die Begründung, dass der Aufwand für den Unterhalt eines Schottergartens einfacher und kostengünstiger sei als für eine mit Pflanzen gestaltete Grünfläche, stimme nicht. «Damit Schottergärten nicht verkrauten, ist ein regelmässiger Unterhalt erforderlich, der sowohl zeitlich als auch finanziell nicht zu unterschätzen ist», schreibt der Bundesrat.
Wenn man einen minimal begrünten Schottergarten anlegt, dann zählt dieser zur Grünfläche und ist weiterhin erlaubt.
Sind alle neuen Schottergärten im Kanton Solothurn künftig verboten? Oft ist unter einem Schottergarten ein Vlies, eine Plastikfolie oder eine Betonschicht verlegt, damit möglichst wenig Beikraut wächst. Diese Gärten sind nicht versickerungsfähig, haben keinen natürlichen Bodenaufbau und zählen laut Victor von Sury vom Rechtsdienst des kantonalen Baudepartements nicht zur Grünfläche dazu. Aber: «Wenn man einen minimal begrünten Schottergarten anlegt, sprich das Wasser versickern kann, die Pflanzen daraus wachsen können und so der Garten minimal bepflanzt ist, dann zählt dieser zur Grünfläche und ist weiterhin erlaubt.»
Wann treten die neuen Vorschriften in Kraft? Die Verordnungsänderungen sollen laut Victor von Sury am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Es sei denn, das Referendum wird ergriffen. In diesem Fall würde der Entscheid des Kantonsparlaments vors Volk kommen. Gegen die Änderungen wehrten sich die Solothurner SVP und FDP. Eine Anfrage, ob sie ein Referendum ergreifen werden, ist noch unbeantwortet.