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Revidiertes Asylgesetz bringt nicht gewünschten Erfolg
Aus Tagesschau vom 15.10.2019.
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Schnellere Asylverfahren Deutlich mehr Asylbescheide gehen zurück ans SEM

Das Asylverfahren sollte beschleunigt werden. Die kurzen Fristen sorgen jedoch für Unsicherheit bei den Entscheidungen.

Lange Wartezeiten und eine unsichere Zukunft. Das ist die Realität für viele Asylsuchende. Mit dem neuen Verfahren sollte das alles anders werden – schneller und effizienter sollte es werden.

Neue Zahlen des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen nun aber, dass das noch nicht überall umgesetzt wird: Statt selber eine Beschwerde gutzuheissen oder abzulehnen, schickt das Gericht Fälle immer öfters zurück ans Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Neubeurteilung. Zwischen 2007 und 2018 wies das Gericht im Schnitt 4.8 Prozent der Fälle ans SEM zurück. Bei den Fällen nach neuem Recht ist dieser Prozentsatz mit 16.8 Prozent mehr als dreimal so hoch.

Im Bundesverwaltungsgericht findet man nach sechs Monaten seit der Einführung des neuen Asylgesetzes noch keine Erklärung für diesen Anstieg – die Analyse müsse noch warten bis mehr Fälle entschieden werden, heisst es. Der Kommunikationsbeauftragte Rocco Maglio erklärt: «Rückweisungen werden insbesondere dann vorgenommen, wenn wir Verfahrensfehler feststellen oder wenn der Sachverhalt noch weiter abgeklärt werden muss.»

Auch Melanie Aebli, Geschäftsführerin der Demokratischen Juristinnen und Juristen will noch keine definitiven Schlüsse ziehen. Sie sieht aber die immer kürzeren Fristen, in denen das SEM seine Entscheide treffen muss, als einen möglichen Grund für die hohe Rückweisungsquote. «Ich denke einfach, dass es das Risiko von Fehlerquoten erhöht», sagt sie. Je nach Land, Komplexität des Falles und Situation des Asylsuchenden brauche es einfach mehr Zeit, um einen Sachverhalt abzuklären.

Fehlende Abklärungen

Beweismittel müssen erhoben, die Glaubwürdigkeit überprüft, gesundheitliche Abklärungen gemacht und die politische und soziale Situation im Herkunftsland oder noch genauer im ehemaligen Wohnort müssen ermittelt werden. All dies soll neu im beschleunigten Verfahren innerhalb von 140 Tagen abgeklärt werden. Falls das SEM dies in einem Fall nicht für möglich erachtet, kann es diesen immer noch ins erweiterte Verfahren überführen.

In mehreren Fällen rügte das Bundesverwaltungsgericht, dass das SEM, gesundheitliche Abklärungen nicht vorgenommen hat, obwohl diese für den Entscheid wichtig gewesen wären. Zwei weitere Fälle wurden zurückgewiesen, weil das SEM nicht auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen einging, welche darlegten, dass Flüchtlinge in Kroatien Polizeigewalt ausgesetzt sind.

In andern Fällen ging es auch um formelle Fehler. Das Bundesverwaltungsgericht könnte Abklärungen auch selber vornehmen. Die neuen Fristen scheinen dies aber zu erschweren. Je nach Art des Verfahrens muss das Gericht innerhalb von fünf bis 30 Tagen entscheiden.

Effizienz auf Kosten von wem?

Das SEM selber sieht die Rückweisungen bloss als Kinderkrankheiten eines neuen Systems. Lukas Rieder, Pressesprecher vom SEM sagt: «Bei einer Systemumstellung von diesem Ausmass, ist es normal, dass zu Beginn gewisse inhaltliche und prozedurale Fragen vor Gericht geklärt werden müssen.»

Der Druck ist gross für das SEM und das Bundesverwaltungsgericht, so schnell wie möglich zu entscheiden. «Das Asylverfahren wurde wohl effizienter, aber die Frage ist auf Kosten von wem», gibt Melanie Aebli zu Bedenken. Die Asylrechtsanwältin fügt an, dass man mehr Effizienz auch erreicht hätte, «wenn man die erstinstanzlichen Verfahrensfristen um einige Monate verlängert hätte.»

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