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Schutz des Tierwohls Bundesrat will Schreddern lebender Küken verbieten

  • Das Schreddern lebender Küken soll in der Schweiz verboten werden.
  • Der Bundesrat stimmt einer entsprechenden Forderung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) zu.

Die WBK will den Bundesrat verpflichten, die Tierschutzverordnung zu ändern. Heute ist das Schreddern lebender Küken erlaubt. Dabei kommt es vor, dass die Tiere verletzt überleben, wie die WBK zur Begründung des Vorstosses schreibt.

Es liege nahe, dass das Schreddern eines lebenden Tieres nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes stehe, hält die Kommission fest. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Dem Intellekt des Menschen nicht würdig

Geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Das ist umstritten. Die Kommission schreibt dazu, es sei fraglich, ob es ethisch akzeptabel sei, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein Männchen ist.

Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen Produktionsgegenstand und führe zu Absurditäten wie dem Schreddern. Das sei dem Intellekt des Menschen nicht würdig.

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