Vor allem der Sicherheitszuschlag ist es, der die Kraftwerkbetreiber ärgert. Ab dem kommendem Jahr sollen sie nämlich einen Zuschlag von dreissig Prozent zahlen und zwar zusätzlich zu den prognostizierten Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Der Bundesrat begründet das damit, dass die prognostizierten Kosten in den vergangenen zehn Jahren stets gestiegen seien. Den beiden Fonds drohe deshalb eine Finanzierungslücke. Falls die Kraftwerkbetreiber nicht in die Lücke springen, steige das Risiko, dass der Bund die fehlenden Mittel einschiessen muss.
Die Stromkonzerne sehen das gar nicht ein. In einer schwierigen Marktlage würden den Unternehmen unnötigerweise Mittel entzogen, argumentieren sie. Die BKW, Betreiber des Atomkraftwerks Mühleberg, kündigte Widerstand gegen die neuen Auflagen an. BKW-Sprecherin Muriel Clerc: «Die dreissig Prozent Sicherheitszuschlag sind für die BKW unverhältnismässig. Deshalb behalten wir uns rechtliche Schritte vor.»
Zuschläge nicht nötig?
Auch der Energiekonzern Axpo kritisiert den Bundesratsentscheid. Da die Betreiber nach dem Kernenergiegesetz ohnehin vollumfänglich für die Kosten von Stilllegung und Entsorgung haften müssten, sei es nicht nötig, Zuschläge für Unsicherheiten auf Vorrat in die Fonds einzuzahlen, heisst es bei der Axpo. Die Axpo betreibt unter anderem das Atomkraftwerk Beznau und ist zusammen mit Alpiq auch an den AKW Gösgen und Leibstadt beteiligt.
Es geht um viel Geld. Inklusive Sicherheitszuschlag müssen die Kernkraftwerk-Betreiber in den nächsten Jahren nach den neuesten Berechnungen fast doppelt so viel Geld in die Fonds einzahlen wie bisher. Das sind mehr als 300 Millionen Franken jährlich statt wie heute rund 170 Millionen Franken.
Die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre neu berechnet. Danach werden die Einlagen der Kraftwerkbetreiber angepasst.