1,2 Millionen Menschen haben – zumindest theoretisch – in ihrem Haushalt Zugriff auf eine Packung Jodtabletten oder Kaliumiodid. Bisher wurden die Tabletten im Umkreis von 20 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk an die Bevölkerung verteilt.
Nun erheben die Betreiber von Atomkraftwerken Beschwerde gegen die revidierte Jodtabletten-Verordnung, die seit Anfang Jahr in Kraft ist. Sie wollen die Ausweitung der Versorgungszone verhindern, die neu auch den Umkreis von 20 bis 50 Kilometer rund um ein Atomkraftwerk umfasst.
Mit der revidierten Verordnung, die Anfang Jahr in Kraft getreten war, vergrösserte der Bundesrat den Verteilradius für die Abgabe von Jodtabletten. Für die zusätzlichen Kosten von 30 Millionen Franken müssen die AKW-Betreiber aufkommen. Diese wehren sich nun auf dem Rechtsweg gegen die neue Regelung, wie die AKW-Betreiber-Organisation Swissnuclear mitteilte.
Sie werden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Die AKW-Betreiber seien der Ansicht, dass der Verordnung teilweise die Rechtsgrundlage fehle und dass sie das Verhältnismässigkeitsprinzip verletze, heisst es im Communiqué.
«Kein Sicherheitsgewinn»
Der Aufwand werde durch die angepasste Jodtabletten-Verordnung mehr als verdreifacht, ohne dass die Sicherheit gesteigert werde, argumentiert Swissnuclear. Die Vergrösserung des Verteilradius' sei im Gegenteil eher kontraproduktiv: Gerade bei Extremszenarien sei eine zentrale und geschützte Lagerung effektiver. Zudem verunsichere dies die Bevölkerung.
Die Ausweitung des Verteil-Radius' war nach dem AKW-Unfall im japanischen Fukushima beschlossen worden. Insgesamt sollen rund 4,6 Millionen Personen Jodtabletten erhalten, mit der bisherigen 20-Kilometer-Regelung waren es rund 1,2 Millionen Personen. Für die restliche Bevölkerung werden die Jodtabletten wie bisher für einen allfälligen AKW-Unfall in den Kantonen gelagert und im Ernstfall verteilt.
Kosten müssen neu AKW-Betreiber tragen
- Jodtabletten - neuer Verteilradius ab 20.01.2014 bis 50km Jodtabletten - neuer Verteilradius ab 20.01.2014 bis 50km
- Jodtabletten - bisherige Verteilzonen (bis 20 km) Jodtabletten - bisherige Verteilzonen (bis 20 km)
- NAZ: Die Einnahme von Jodtabletten im Krisenfall NAZ: Die Einnahme von Jodtabletten im Krisenfall
- Kaliumiodid-Versorgung Kaliumiodid-Versorgung
- Die Jodtabletten-Verordnung im Wortlaut Die Jodtabletten-Verordnung im Wortlaut
- Erläuterungen zur Jodtabletten-Verordnung Erläuterungen zur Jodtabletten-Verordnung
Die Kernkraftwerk-Betreiber müssen für die zusätzlichen von 30 Millionen Franken aufkommen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kantone die Verteilkosten übernehmen. Sie hätten all jene Bewohner mit Jodtabletten beliefern müssen, die näher als 100 Kilometer bei einem Atomkraftwerk wohnen und die bei einer Katastrophe nicht innerhalb von zwölf Stunden mit Tabletten versorgt werden könnten. Laut dem Bund hätte dies aber zu einer sehr heterogenen Regelung geführt.
Darum entschied sich der Bundesrat für einen einheitlichen 50-Kilometer-Radius; die Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip die AKW-Betreiber übernehmen. Mit der Ausweitung des Verteil-Radius' will der Bund die Bevölkerung bei einem schweren AKW-Unfall besser schützen.
Jod schützt die Schilddrüse
Werden Jodtabletten rechtzeitig eingenommen, verhindern sie, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Die Verteilung der Jodtabletten sollte im kommenden Herbst beginnen, wie der Bund im Januar angekündigt hatte.