Die Bundesanwaltschaft hat die Anzeige der Jungsozialisten gegen den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller erhalten. Die Behörde bestätigte einen entsprechende Bericht von NZZ.ch.
Laut André Marty, Sprecher der Bundesanwaltschaft, handelt es sich konkret um den Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt. Gemäss dem entsprechenden Strafgesetzesartikel droht Müller im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Zunächst sei aber entscheidend, ob die beiden Kammern des Parlaments die Immunität des Nationalrats aufheben oder nicht.
Walter Müller hatte im Mai 2014 an einer Reise der PR-Agentur Burson-Marsteller nach Kasachstan teilgenommen. Auch SVP-Nationalrat Christian Miesch war bei der fünftägigen Reise mit von der Partie. Im Unterschied zu Müller war er zum Zeitpunkt der Reise jedoch nicht Parlamentarier.