Eine «bürgernahe Asylpolitik» verlangt die Luzerner SVP mit einer kantonalen Volksinitiative. 2013 reichte sie eine Liste für kantonale Verfassungsänderungen ein, unterschrieben von 5200 Bürgerinnen und Bürgern.
Unter anderem forderte die Partei, dass die Gemeinden eine Mitsprache bei der Zuweisung von Flüchtlingen bekommen, dass kein Asylbewerber länger als ein Jahr im Kanton Luzern bleiben darf und dass geschlossene Lager für renitente Asylbewerber und provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzone erstellt werden.
Kanton: Asylgesetz Sache des Bundes
Regierung und Parlament im Kanton Luzern aber waren der Meinung, dass die SVP mit diesen Vorschlägen nicht nur die Bauzonen-Verordnung, sondern zum Teil das Schweizer Rechtssystem verletze. Der Kanton habe kein Recht, geschlossene Lager ausserhalb der Bauzone zu platzieren. Ebenso unmöglich sei die Forderung, die Asylverfahren zu beschleunigen, indem der Kanton einfach festschreibe, dass sie nicht länger als ein Jahr dauern dürften. Das Asylgesetz sei Sache des Bundes, nicht des Kantons Luzern.
Vor einem Jahr erklärte der Kantonsrat deshalb die SVP-Initiative in diesen beiden Punkten für ungültig. Die SVP aber akzeptierte das nicht und so muss heute das Bundesgericht in Lausanne entscheiden, ob die Luzerner Initiative dem Schweizer Gesetz entspricht.
Ein nicht gerade alltäglicher Fall
Dass das Bundesgericht im politischen Streit um kantonale Initiativen entscheiden muss, ist nicht gerade alltäglich, kommt aber verschiedentlich vor. Dabei folgen die Richter dem Prinzip: im Zweifel für die Volksrechte. Nur wenn sich ein Initiativtext auf keine vernünftige Weise mit übergeordnetem Recht vereinbaren lässt, wird eine Initiative für ungültig erklärt. Der letzte prominente Fall betraf eine Initiative aus dem Kanton Thurgau, die jeglichen Islamunterricht an Schulen verbieten wollte. Weil die Initiative diskriminierend sei, wurde sie 2013 für ungültig erklärt.