Auch die Schweiz sei nach den Anschlägen in Paris stärker bedroht, begründet der Bundesrat die verstärkte Terrorabwehr. Hinweise auf konkrete Bedrohungen und Anschlagspläne lägen jedoch nicht vor, betont das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Der Bundesrat liess sich am Mittwoch zur aktuellen Lage in der Terrorbedrohung und über das Dispositiv zur Terrorismusbekämpfung in der Schweiz unterrichten. Danach beschloss er, die präventive Terrorbekämpfung zu verstärken.
Geheimdienst und Staatsschutz der Kantone stärken
Konkret werden sechs zusätzliche NDB-Stellen für die Informationsbeschaffung und -verarbeitung geschaffen. Diese sind auf drei Jahre befristet. Verstärkt werden auch die Staatsschutzstellen der Kantone: Sie bekommen zusätzliche Mittel in der Höhe von zwei Millionen Franken.
Der Bundesrat verweist auch auf die bereits getroffenen Massnahmen gegen Terrorismus vom letzten November und Dezember. Dazu gehören die Einsetzung einer Task-Force zur Bearbeitung der Fälle von Jihad-Reisenden sowie das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat mittels dringlichem Bundesgesetz.
Schwerpunkt sei ein Massnahmenkatalog betreffend der Problematik von jihadistisch motivierten Reisen. Konkrete Angaben zum Stand der Arbeiten macht die Task-Force aber nicht.
Kantonspolizei als erste zuständig
Aus Sicht des Bundesrates funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden in der Schweiz gut. Die Sicherheitsorgane blieben verstärkt wachsam auf neue Anzeichen einer Bedrohung. Käme es in der Schweiz zu einem terroristischen Anschlag, wäre die örtliche Kantonspolizei für die ersten Einsätze zuständig.
Im Umgang mit mutmasslichen Jihadhisten gehen die Behörden laut dem Bundesrat stufenweise vor: Bei der Beurteilung der Bedrohungslage stützt sich der NDB vor allem auf nachrichtendienstliche Quellen. Stellt er einen Verdacht auf eine strafbare Handlung fest, leitet er die Information umgehend an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes weiter.
Gegenwärtig laufen bei der Bundesanwaltschaft (BA) rund 20 Verfahren im Bereich des radikalen Jihadismus, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Um welche Straftatbestände es sich dabei handelt, kommentiert die BA mit Verweis auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis nicht.