Auf keinen Fall soll die Schweiz die Prostitution verbieten! In diesem Punkt sei sich die Expertengruppe mit Vertreterinnen aus Bund, Kantonen, Gewerkschaften und Beratungsstellen völlig einig, berichtet deren Präsidentin Kathrin Hilber. Die frühere St. Galler Regierungsrätin betont:
In der Schweiz arbeiten rund 20‘000 Prostituierte in Bordellen, auf dem Strassenstrich oder im Escort-Gewerbe. Mit einem Verbot würde die Prostitution laut Hilber weiterhin gelebt wie heute. Die Polizei und vor allem die Strafverfolgungsbehörden hätten aber einen neuen Auftrag, den sie mangels Mitteln gar nicht erfüllen könnten. «Und die Frauen wären ungeschützter, weil der Fokus auf dem Verbot liegen würde», sagt Hilber voraus.
Und das Cabaret-Statut?
Handeln möchte die Expertengruppe aber bei den über 1000 Frauen aus Russland, der Ukraine, Afrika und Lateinamerika, die Jahr für Jahr als Cabaret-Tänzerinnen legal in die Schweiz kommen – geregelt gemäss dem sogenannten Cabaret-Tänzerinnen-Statut. Seit zwei Jahren ringt der Bundesrat mit Frage, ob es dieses Sondervisum für das Rotlicht-Milieu weiterhin geben soll.
Laut Hilber muss dieses Statut abgeschafft werden, weil es die Frauen nicht schütze: «Denn die Frauen kommen zwar legal in die Schweiz, werden dann aber allenfalls unter Machteinflüssen in die Prostitution abgedrängt.»
Eine Minderheit warnt allerdings vor einer Abschaffung des Statuts. Martha Wigger als Vertreterin der Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen geht davon aus, dass viele Frauen ihre Familien nicht mehr ernähren könnten. Zudem würden trotzdem viele Frauen kommen und in der Illegalität arbeiten: «Sie könnten ihre Rechte nicht einfordern und würden dementsprechend viel mehr ausgebeutet.» Der Entscheid liegt also beim Bundesrat.
Sexarbeit ist ein Beruf und nicht sittenwidrig
Einen politischen Entscheid braucht es auch in einem weiteren Punkt: Heute können Prostituierte kaum vor Gericht ziehen und ihren Lohn von Freiern oder Bordellbetreibern einfordern. Denn Prostitution ist zwar legal, doch gelten Geschäftsbeziehungen von Sexarbeiterinnen als sittenwidrig, was ihnen den Rechtsweg versperrt.
Die Sittenwidrigkeit müsse entsprechend aufgehoben werden, fordert Hilber. Nur so werde Sexarbeit zum akzeptierten Beruf mit einklagbaren Rechten.
Hier rennt die Expertenkommission offene Türen ein: Der Bundesrat hat bereits erklärt, dass er hier handeln will. Laut Hilber am besten mit einem nationalen Prostitutionsgesetz – mit Bestimmungen zum Schutz von Sexarbeiterinnen und zur Prävention von Menschenhandel. Heute hat die Expertengruppe ihre Vorschläge abgegeben.
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