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Schweiz Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Banker Elmer

Das Zürcher Obergericht hat den Ex-Banker Rudolf Elmer wegen Urkundenfälschung und Drohung schuldig gesprochen. Im Hauptanklagepunkt, der Bankgeheimnisverletzung, gab es hingegen einen Freispruch. Eine Schlappe für die Anklage.

Der ehemalige Kadermann der Bank Julius Bär hat vor dem Zürcher Obergericht einen Teilsieg errungen. Der 60-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Urkundenfälschung und Drohung. Rudolf Elmer hatte nämlich aus Rache seinem früheren Arbeitgeber in E-Mails gedroht und fingierte Briefe veröffentlicht. Doch das waren Nebenschauplätze im Prozess.

Bankgeheimnis nicht verletzt

Keinen Schuldspruch gab es nämlich für den Hauptvorwurf der Bankgeheimnisverletzung. Das Obergericht sprach Elmer von einzelnen Handlungen frei und stellte den Rest der Vorwürfe gleich ganz ein.

Das Obergericht sieht es zwar als erwiesen an, dass Elmer Schweizer Bankdaten an Steuerämter sowie an Wikileaks weitergegeben hat. Doch zum Zeitpunkt des Datendiebstahls sei er bei der Bär-Tochter auf den Cayman Islands angestellt gewesen. Deshalb, so das Obergericht, könne er das Schweizer Bankgeheimnis nicht verletzt haben.

Die erste Instanz, das Zürcher Bezirksgericht, hatte in diesem Punkt noch anders entschieden.

Schlappe für Staatsanwaltschaft

Das Urteil des Zürcher Obergerichts ist eine herbe Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Diese warf Elmer vor, dass er verschiedenen Steuerämtern, Medien und der Enthüllungsplattform Wikileaks Bankdaten zugespielt hatte. Elmer sei nämlich kein «heldenhafter Whistleblower», sondern ein «gewöhnlicher Verräter».

Immerhin in diesem Punkt ging das Obergericht mit der Staatsanwaltschaft einig. Der zuständige Richter zitierte ein psychiatrisches Gutachten, das dem heute 60-Jährigen eine narzisstische Störung attestiert. «Ein echter Whistleblower greift nicht zu Drohungen», folgerte der Richter, es gehe in diesem Fall um Hass gegenüber dem früheren Arbeitgeber.

Elmer wird weiter nicht mit einem Berufsverbot belegt. Er darf also weiterhin als Vermögensverwalter arbeiten.

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