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«Nein» zu Bankgeheimnis-Initiative
Aus Tagesschau vom 26.08.2015.
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Schweiz Bundesrat lehnt Initiative zum Bankgeheimnis ab

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern. Doch das sei gar nicht nötig, meint die Finanzministerin: Die finanzielle Privatsphäre sei bereits umfassend geschützt.

Schon im Februar hatte der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ablehnt. Nun hat er die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Darin legt er seine Argumente gegen das Volksbegehren dar.

Die Initiative hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gefährdet wäre. Zudem sei die finanzielle Privatsphäre bereits ausreichend geschützt, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie verwies auf Artikel 13 der Bundesverfassung sowie das Bankgesetz. Danach dürfen Banken den Behörden schon jetzt nur bei laufenden Strafverfahren Auskunft geben.

Auskünfte durch Dritte eingeschränkt

Ein Ja zur Initiative würde bedeuten, dass die Steuerbehörden nur noch in seltenen Ausnahmefällen Informationen bei Dritten (zum Beispiel bei Arbeitgebern oder Versicherungen) einholen könnten. Etwa im Rahmen von Strafverfahren – und dann auch nur, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwere Steuerstraftat bestätigt. Darunter fielen Steuerbetrug oder die fortgesetzte, schwere Hinterziehung.

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Bundesrat sagt Nein zu Bankgeheimnis-Initiative
aus Rendez-vous vom 26.08.2015. Bild: Keystone
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Den Behörden würde damit ein Mittel zur Veranlagung von Personen fehlen, die ihre Mitwirkung verweigerten, kritisierte die Finanzministerin. Zudem wäre das Einreichen von Lohnausweisen durch den Arbeitgeber, wie es in rund einem Drittel der Kantone heute üblich ist, künftig nicht mehr möglich.

Das Volksbegehren könnte sich zudem auch negativ auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auswirken. Dies hänge jedoch von der Auslegung der Initiative ab, präzisierte Widmer-Schlumpf.

Sollte die eingeschränkte Auskunftspflicht Dritter auch für das Geldwäschereigesetz gelten, wäre es den Finanzintermediären untersagt, über Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Dieser Interpretation des Initiativtextes widerspricht Nationalrat Thomas Matter (SVP/ZH) gegenüber SRF News: «Das ist nicht der Wille der Initianten.»

Festschreibung des Bankgeheimnisses

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» war am 25. September 2014 mit 117‘531 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Anlass war die Lockerung des Bankgeheimnisses für ausländische Bankkunden. Mit der Initiative soll speziell der Schutz der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung verankert werden.

Jemand stapelt Kartonschachteln für die Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" übereinander.
Legende: Die Steuerbehörden sollen weiterhin Auskünfte bei Dritten einholen können, findet der Bundesrat. Keystone

Die finanzielle Privatsphäre ist laut den Initianten ein wichtiger Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürger. Wegen der jüngsten politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen müsse dieses in der Verfassung enthaltene Grundrecht präzisiert und ergänzt werden.

Dem Initiativ-Komitee gehören neben Matter weitere Vertreter der SVP sowie der FDP, CVP, Lega und Jungfreisinnigen an. Auch der Gewerbe- und der Hauseigentümerverband unterstützen das Anliegen. Als nächstes entscheidet das Parlament darüber.

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