Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK) will, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Sie unterstützt damit einen Vorschlag des Bundesrates, wenn auch mit einer knappen Mehrheit.
Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen für das nächtliche Verkaufsverbot ausgesprochen. Angesichts der knappen Mehrheit in der Kommission ist der Ausgang im Ständerat offen. Über das Alkoholgesetz wird die kleine Kammer in drei Wochen beraten.
Testkäufe erhalten Gesetzesgrundlage
Die Kommission ist zwar mit einem strengeren Nachtregime für den Detailhandel einverstanden, möchte dafür aber das Verbot von «Happy Hours» mit verbilligtem Alkohol aus dem Gesetz kippen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss sie, den Passus zu den Lockvogelangeboten zu streichen.
Ohne Gegenstimme hat sich die Kommission ferner dafür ausgesprochen, die rechtliche Grundlage für Testkäufe mit Jugendlichen zu schaffen. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Alkoholtestkäufe eine verdeckte Ermittlung darstellten.
Da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien, dürften die Ergebnisse strafrechtlich nicht verwendet werden, wenn das Parlament keine spezielle Regelung schaffe.