Viele der Tausenden Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen leben noch heute in grosser Armut. Sie hätten Anrecht auf eine Entschädigung, sagt etwa Hugo Zingg. Er wurde als Verdingbub auf einem Berner Bauernhof zehn Jahre geschlagen, gedemütigt und stark ausgenutzt. Eine Entschädigung werde zwar teuer, sagt Zingg. «Wir wissen natürlich, dass das 3,2 bis 4 Milliarden ausmachen würde. Aber wir haben für die Luftwaffe auch Milliarden! Also: Wo ist das Problem?»
Wer soll bezahlen?
Justizministerin Simonetta Sommaruga möchte sich in dieser heiklen Frage nicht genauer festlegen. Erst müsse das Unrecht geschichtlich aufgearbeitet und am runden Tisch diskutiert werden. «Da sollen rechtliche und auch finanzielle Fragen auf den Tisch kommen. Wir wollen das anschauen, weil hier historisches Unrecht begangen wurde. Deshalb hat sich der Bundesrat auch bei den Opfern entschuldigt.»
Bereits jetzt ist aber der Streit darüber entbrannt, wer zahlen soll. Im Nationalrat wurden schon Stimmen laut, die sagen, dass der Bund keine direkte Verantwortung trage und deshalb vor allem die Kantone und Gemeinden, die Kirchen und die Bauern zahlen müssten.
Wer soll Geld erhalten?
Zur Frage steht auch, wer genau entschädigt werden soll. Nur die Opfer, die bis heute in Armut leben? Oder alle, denen behördliches Unrecht angetan worden ist? Bischof Markus Büchel sagt, nicht das Geld, sondern die Verarbeitung des erlittenen Unrechts sei das Wichtigste für die Betroffenen. «Dort, wo das notwendig ist, kann das auch mit materiellen Mitteln sein.» Allerdings wolle die Kirche jeden Fall persönlich und einzeln beurteilen. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen also nicht generell entschädigt werden. Das sieht auch alt Ständerat Hansruedi Stadler so, der als Delegierte für die Opfer eingesetzt worden ist.
Bernadette Gächter hingegen, kann das nicht verstehen. Sie musste 1972 mit 18 Jahren unter Zwang abtreiben und sich sterilisieren lassen. Sie findet, dass alle Opfer finanziell entschädigt werden sollten. «Das seelische Leid und alles, was wir Betroffenen erlitten haben, ist zwar nicht mit Geld wiedergutzumachen.» Aber es sei eine Art der Anerkennung für das erlittene Unrecht. Und es stehe ja jeder und jedem frei, das Geld in einen Fonds für die Bedürftigsten unter ihnen einzuzahlen.
(nab;prus)