In der Schweiz wurden zwischen 1800 und 1960 vermutlich Hunderttausende Kinder bei Pflegeeltern platziert und auf Bauernhöfen untergebracht. Dafür hat sich der Bund entschuldigt. Entschuldigen will sich auch der Schweizerische Bauernverband.
Aber Geld als Wiedergutmachung zahlen will er nicht. So gehe es nicht, sagt Hugo Zingg. Er war sieben Jahre alt, als er während des Zweiten Weltkrieges auf einen Bauernhof kam. «Das, was jetzt hier passiert, ist eine Schande. Das ist eine Beleidigung gegenüber den ehemaligen Verdingkindern.»
Bauern haben Verdingkinder ersteigert
Armin Leuenberger war ebenfalls ein Verdingbub. Dass sich der Bauernverband jetzt für nicht verantwortlich erklärt, das kann er nicht verstehen: «Wer hat die Kinder geschlagen, wer hat sie missbraucht, wer hat sie vergewaltigt? Das waren die Bauernfamilien. Also sollen sie nicht kommen und sagen, sie könnten nichts dafür.»
Zudem seien die Kinder nicht einfach nur auf Bestreben der Behörden auf den Höfen untergebracht worden. Die Bauern hätten sich aktiv um die billigen Arbeitskräfte bemüht, Inserate geschaltet und gar Verdingkinder ersteigert. All das zeige, wie lukrativ das Verdingkinderwesen für die Bauern damals gewesen sei, so Leuenberger.
Rechtliche Grundlage für Zahlung fehlt
Er kämpft wie Hugo Zingg im Netzwerk verdingt für die Aufarbeitung dieser Zeit. Die Bauern hätten finanziell massiv von den Verdingkindern profitiert und deshalb sei zumindest ein symbolischer Geldbeitrag des Verbandes angemessen, finden sie.
Markus Ritter, Präsident des Bauernverbandes, sieht das anders. «Wir waren in unserer ganzen Geschichte nie aktiv an diesem Verfahren beteiligt.» Kinderheime, Gemeinden und Kantone hätten das System der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geschaffen. Deshalb fehle die rechtliche Grundlage für eine Entschädigung.
System nicht beschlossen, aber unterstützt
Das stimme, sagt Thomas Huonker. Er beschäftigt sich als Historiker seit 25 Jahren mit dem Schicksal der administrativ Verwahrten. Der Bauernverband sei nicht direkt beteiligt gewesen, aber «der Bauernverband ist mitverantwortlich, weil er sich mehrfach und explizit für dieses Verdingkindersystem ausgesprochen hat».
Huonker führt als Beispiel einen Brief an, den Ernst Laur, Bauernführer und langjähriger Präsident des Verbandes, an Doktor Alfred Siegfried von Pro Juventute richtete. Darin ermutigte der Bauenführer Pro Juventute, noch mehr jenische Kinder von der Strasse zu holen und bei Bauern als Verdingkinder unterzubringen.
Lösung nicht nur für Härtefälle angestrebt
Huonker sitzt als Vertreter der Geschädigten am runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Und er unterstützt die Forderung der Verdingkinder, Heimkinder und Zwangssterilisierten, die neben einem Fonds für Härtefälle auch eine generelle Wiedergutmachung für alle Geschädigten wollen.
Die Schweiz sei hier im Vergleich arg im Rückstand im Vergleich mit anderen Ländern, sagt Huonker. «Ich denke, es ist für das Ansehen der Schweiz und vor allem für die Würde der Opfer unumgänglich hier eine grosszügige und angemessene Lösung zu finden, die auch etwas kosten darf.»
Ritter hingegen stösst sich daran, dass es nur noch ums Geld gehe. Er räumt zwar ein, dass Zahlungen an wirklich Bedürftige wohl vertretbar seien. «Was wir weniger sehen, ist eine generelle Entschädigung, für alle, die unbesehen von der Situation, die sie auf den Betrieben erlebt haben, ausgerichtet wird, das würde von der Bevölkerung wohl kaum verstanden. Es geht wirklich ganz präzise darum, Härtefälle abzufedern.»
Entschädigungen von bis zu 120'000 Franken pro Kopf, so wie sie die Betroffenen forderten, gingen klar zu weit, sagt Ritter. Je näher also die Frage nach der finanzielle Wiedergutmachung kommt, umso kompromissloser zeigen sich die Parteien.