Das Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor zwei Wochen war wegweisend. Strassburg kritisierte die Schweizer Verjährungsfrist bei Asbestopfern von 10 Jahren. Der Grund: Viele Opfer erkranken erst nach mehr als 10 Jahren nach dem letzten Kontakt mit Asbest.
200‘000 Franken pro Opfer
Der Bund hat nun die Möglichkeit, das Urteil an die nächste Instanz weiter zu ziehen. Doch genau das will der «Verein für Asbestopfer» verhindern. Der Sendung «10vor10» liegt der Forderungskatalog der Vereinigung vor, welcher an den Bundesrat geschickt wurde.
Das Begehren: Die Betroffenen fordern die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, welcher von den betroffen Industrie-Firmen und der Suva gespeist werden soll. «Wir möchten eine unbürokratische Lösung. Wir stellen uns vor, dass man Entschädigungen in der Höhe von 200‘000 Franken pro Opfer ausrichten würde», sagt Opfer-Vertreter David Husmann in «10vor10».
Suva bleibt zurückhaltend
Sollten sich alle Schweizer Asbestopfer dem Modell anschliessen, müsste der Fonds bis 2020 voraussichtlich rund 500 Millionen Franken bereit stellen. Bei der Schweizerischen Unfall-Versicherung Suva zeigt man sich zwar gesprächsbereit, bezüglich dem Fonds aber noch sehr zurückhaltend.
«Die Suva kann zum heutigen Zeitpunkt zum Fonds nicht Stellung nehmen, weil wir Zweck und Details nicht kennen», sagt Franz Erni, Leiter Rechtsabteilung der Suva.
Die Eternit AG meldet sich schriftlich: «Wir sind an dieser Diskussion interessiert, denn wir haben wegen der Asbestvergangenheit unserer beiden Werke eine soziale, nicht aber eine rechtliche Verantwortung.»
Kommt es zur Prozess-Lawine?
Opfer-Anwalt David Husmann droht mit einer Prozess-Lawine sollte die Fonds-Lösung nicht zu Stande kommen.
Bis heute sind laut Schätzungen in der Schweiz rund 2000 Menschen an den Folgen von Asbest gestorben. Jedes Jahr kommen 100 neue Fälle hinzu. Der Höhepunkt der Erkrankungen wird für 2020 erwartet. Bis dann könnten schätzungsweise rund 2500 Menschen an Asbestfolgen gestorben sein.